In einem ersten Urteil wurden die Kleeblätter zwar zu einer Geldstrafe, aber nicht zu einem Punktentzug verurteilt. Aufgrund dieser Entscheidung ging RW Ahlen in Berufung, die am Donnerstagabend vor dem WDFV-Verbandsgericht unter Vorsitz von Heinz-Hubert Werker verhandelt wurde. Die Kammer urteilte, dass die Berufung von RW Ahlen abgewiesen und eine erneute Revision nicht zugelassen wird. Somit ist das erste Urteil rechtskräftig.