2024-05-02T16:12:49.858Z

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Einspruch abgelehnt. Pipinsrieds Klubchef Konrad Höß zeigt sich erzürnt. F: Meier
Einspruch abgelehnt. Pipinsrieds Klubchef Konrad Höß zeigt sich erzürnt. F: Meier

Pipinsried: Einspruch abgelehnt

Süd: Klubchef kündigt Berufung an / Höß: "Das ist ein totales Fehlurteil"

Der Einspruch des FC Pipinsried gegen die Wertung des Punktspieles in der Landesliga Süd am 28. November 2010 beim FC Unterföhring, die Gastgeber gewannen mit 5:1, ist vom Sportgericht der Bayernliga als unbegründet abgewiesen worden. Auf den FC Pipinsried kommen Kosten in Höhe von rund 100 Euro zu.

Das Urteil kommentiert der Pipinsrieder Klubchef so: "Das ein totales Fehlurteil. Der Spielleiter kennt offensichtlich die Satzung nicht." Daher wird Konrad Höß den Fall nicht auf sich beruhen lassen: "Wenn ein Funktionär des BFV begeht, dann darf das nicht zum Nachteil eines Vereins ausgelegt werden. Daher gehe ich selbstverständlich vor das Verbandssportgericht. Dort werde ich den Fall sauber aufrollen. Mit diesem Urteil des Sportgerichtes der Bayernliga werde ich mich nicht zufrieden geben." Eine Entscheidung in diesem Fall ist erst im kommenden Jahr zu erwarten.

Was war passiert? Wie bereits berichtet, hatte der FC Unterföhring den Gegner nicht darüber informiert, dass das Match auf Kunstrasen ausgetragen wird. Die Gäste wollten nicht antreten: "Ich hatte den Spielern bereits gesagt, dass wir abreisen. Die Trikots waren schon im Koffer", kommentiert Konrad Höß, der Klubchef des FC Pipinsried den Vorfall. Dann kam allerdings der Anruf von Spielleiter Johann Wagner, der ihm mitgeteilt hat: "Johann Wagner hat mir wortwörtlich gesagt, dass wir spielen müssen. Wir haben keine andere Chance", so "Conny" Höß weiter. Daher spielten die Gäste nur unter Protest und ließen dieses nach dem Spiel vom Schiedsrichter im Spielbericht eintragen.


Im Urteil heißt es nun dazu: "Der Einspruch des FC Pipinsried ist zwar form- und fristgerecht eingelegt, erweist sich aber in der Sache als nicht begründet. § 25, Absatz 2 der Spielordnung sieht eine Neuansetzung des Spiels nur dann vor, wenn es aufgrund der fehlenden Unterrichtung des Gastvereins durch den Platzverein ausfällt. Daraus folgt zwingend, dass der Gastverein - sofern er eine Spielneuansetzung wünscht -zum Spiel auch nicht antreten darf und die Austragung verweigern muss. Diese Regelung leuchtet auch ein, weil es sportrechtlich undenkbar wäre, dass ein Verein zunächst einmal spielt und sein weiteres Vorgehen vom Spielergebnis abhängig machen kann."

Aufrufe: 014.12.2010, 18:10 Uhr
Dirk MeierAutor