2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
Foto: Rinke
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Die Wechselbörse im Bezirk Böblingen-Calw

Wer wechselt wohin? Transferperiode endet am 31. Januar

Keine Frage, die meisten Vereinswechsel werden in der Sommerpause (Wechselperiode I: 1. Juli bis 31. August) vollzogen. Doch auch die Winterpause (Wechselperiode II: 1. bis 31. Januar) bietet vielen Clubs die Chance, nachzujustieren – aber auch unzufriedenen Spielern die Möglichkeit, sich einem neuen Team anzuschließen.

Alle Transfers des Bezirks Böblingen/Calw gibt es HIER.

Wir bieten eine Wechselbörse, die über alle Zu- und Abgänge eines jeden Vereins informiert – sofern deren Vereinsverwalter die Wechsel dort eintragen.

Doch was ist zu beachten? Laut Württembergischen Fußballverband (WFV) wird bei fristgerechtem Wechsel eine sofortige Spielerlaubnis nur dann erteilt, wenn der abgebende Verein dem Wechsel auch zustimmt. Sollte dieser die Herausgabe des Spielerpasses verweigern, kann der Spieler – allerdings nur in Wechselperiode I – durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrags „freigekauft“ werden, ohne dass der abgebende Verein Widerspruch einlegen kann. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins.

Der abgebende Verein muss zustimmen

In der Wechselperiode II ist die Erteilung einer sofortigen Spielerlaubnis nur dann möglich, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt. Anders als im Sommer kann die Zustimmung durch Zahlung einer Entschädigung hier nicht verpflichtend "erkauft" werden. Heißt: Wenn der abgebende Vereine einem Wechsel nicht zustimmt, hat der aufnehmende Verein dies zu akzeptieren – ganz egal, wie viel Geld er bereit wäre zu bezahlen.

Übrigens: Gibt der abgebende Verein seinen Spieler nicht frei, und ist der aufnehmende Verein nicht bereit, eine Entschädigung zu bezahlen (Periode I), erhält der Spieler in Periode I eine dreimonatige und in Periode II sogar eine sechsmonatige Pflichtspiel-Sperre.

Außerhalb der beiden Wechselperioden ist ein Vereinswechsel nur ausnahmsweise und unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Zum Beispiel dann, wenn das letzte Pflichtspiel länger als sechs Monate zurückliegt.

Zur Übersicht aller bisherigen Transfers geht es hier.

Aufrufe: 014.1.2016, 18:29 Uhr
GäuboteAutor