Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs sei nicht sein Bestreben – „es geht mir lediglich darum, dass die Kinder wieder unter freiem Himmel Sport treiben und ihre Freundschaften pflegen können“, sagt er. Der Grevenbroicher verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie, die von der Universität Wisconsin (USA) mit 100.000 jungen Leuten durchgeführt wurde. Ergebnis: „Fußballspielen an der frischen Luft führt nicht dazu, dass sich die Kinder untereinander anstecken.“
Seit dem Beginn des Teil-Lockdowns ruht der Breitensport. Die Länder setzen das Sportverbot allerdings unterschiedlich um. In Berlin etwa dürfen Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zumindest an Trainingseinheiten teilnehmen. Maximal sind zehn Kinder in einer Gruppe erlaubt. Die Zusammensetzung dieses Teams darf sich im Verlauf von vier Wochen nicht verändern, zudem muss das Training draußen stattfinden. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren generell vom Sportverbot ausgenommen worden – unabhängig davon, ob ihre Sportart draußen oder drinnen stattfindet. So ist zumindest wieder ein Training möglich – es muss allerdings von der jeweiligen Kommune nach dem aktuellen Infektionsgeschehen genehmigt werden.
„Ich denke, dass solche Trainingseinheiten für Kinder auch in Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden sollten“, sagt der Vater aus Grevenbroich. Dabei vertraue er auf die Corona-Konzepte der Vereine. Der Mund-Nasen-Schutz müsse vor und nach dem Training getragen und die Abstände streng eingehalten werden – „das bekommen die Vereine sehr gut hin“.
Einen Verhandlungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gibt es noch nicht.