2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Wann ist ein Spieler festgespielt?

Oft gestellte Frage +++ Die aktuelle Regelung +++ §11 bestimmt den Umfang der Spielerlaubnis

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Diese Diskussion ist so alt wie der Amateurfußball: Wann ist ein Spieler in einer Mannschaft festgespielt und darf nicht mehr in der Reserve aushelfen? Die Antwort steht in §11 der Spielordnung des WFLV.

Ein Spieler, der an einem Sonntag in der 1. Mannschaft spielt, ist für die folgenden fünf Tage Spieler der 1. Mannschaft und darf in diesem Zeitraum nicht mehr in der 2., 3. oder 4. Mannschaft spielen. Erst nach dieser Schutzfrist kann er wieder zum Spieler der unteren Mannschaft werden.

Andersrum kann ein Spieler der an einem Sonntag in der 4., 3. oder 2. Mannschaft gespielt hat, jederzeit in einem Spiel der höheren Mannschaft mitwirken. Er wird dann allerdings für die nächsten fünf Tage zum Spieler dieser höheren Mannschaft.

Ausnahme-Regelungen gibt es in Pokal- und Testspiel sowie am Saisonende.

Der Paragraph im Wortlaut

§ 11 Umfang der Spielerlaubnis

(1) In Freundschafts- und Pokalspielen sind die Spieler für alle Mannschaften des Vereins, für den sie eine Spielerlaubnis besitzen, spielberechtigt. Für Pflichtspiele (Punkte-,

Wiederholungs- und Entscheidungsspiele) gelten bis zum fünftletzten Punktespiel der betroffenen Mannschaft die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die Spieler werden durch ihren berechtigten Einsatz in einem Pflichtspiel der höheren oder unteren Mannschaft Spieler der jeweiligen Mannschaft.

(3) Spieler einer unteren Mannschaft können an Pflichtspielen einer höheren Mannschaft jederzeit teilnehmen. Durch ihren Einsatz werden sie Spieler der höheren Mannschaft.

(4) Spieler einer höheren Mannschaft können an Pflichtspielen einer unteren Mannschaft erst nach Ablauf einer Schutzfrist gemäß Absatz 5 teilnehmen. Mit dem berechtigten Einsatz werden sie Spieler der unteren Mannschaft.

Absatz 9 bleibt unberührt.

(5) Die Schutzfrist beginnt unmittelbar nach dem Spieleinsatz und endet nach Ablauf der folgenden fünf Tage. Bei Sperrstrafen beginnt die Schutzfrist erst nach Ablauf der Sperre.

(6) Jeder Verein darf in einem Pflichtspiel bis zu vier Spieler einer höheren Mannschaft, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, in einer unteren Mannschaft einsetzen. Unter diesen Spielern dürfen höchstens zwei Spieler sein, die am 1.7. des Jahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü 23).

Werden mehr als vier Spieler oder mehr als zwei Ü-23-Spieler eingesetzt, so gelten alle diese Spieler als unberechtigt eingesetzt und bleiben Spieler der höheren Mannschaft.

(7) Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Leistungsklasse, finden die Bestimmungen der Absätze 2 bis 6 entsprechende Anwendung. Den Rang dieser Mannschaften haben die Vereine vor Beginn der Spielzeit verbindlich festzulegen.

(8) Für die Spielberechtigung von Amateuren und Vertragsspielern in anderen Mannschaften des Vereins nach dem Einsatz in Pflichtspielen der Lizenzspieler-Mannschaft gilt § 11 SpO/DFB.

(9) Werden Amateure und Vertragsspieler in einem Pflichtspiel der 3. Liga, Regionalliga oder NRW-Liga (ab 01.07.2012: der 3. Liga oder der Regionalliga West) eingesetzt, dann gilt für ihren Einsatz in einer unteren Mannschaft ihres Vereins § 11a SpO/DFB. Danach gilt für Spieler, die am 01.07. des Jahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü 23), die Schutzfrist von zwei Tagen gemäß Absatz 5; Spieler, die am 01.07. des Jahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (U 23), brauchen keine Schutzfrist einzuhalten. Bei den vorgenannten Regelungen ist die Höchstzahl von Spielern gemäß Absatz 6 zu beachten.

(10) Für die Spielberechtigung von Frauen nach dem Einsatz in einer Mannschaft der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen- Bundesliga gelten die Bestimmungen des § 14 SpO/DFB.

(11) Spieler, die zum Zeitpunkt des fünftletzten Punktespiels der unteren Mannschaft Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen in den letzten vier Punktespielen und nachfolgenden Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Die Spielberechtigung für die letzten vier Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er während dieser Zeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt wird.

(12) Für A-Junioren und B-Juniorinnen, die gemäß § 15 Absätze

2 - 4 JSpO eine Spielberechtigung für Herren- bzw.

Frauenmannschaften haben, gelten für den Einsatz im Seniorenbereich die vorstehenden Bestimmungen.

(13) Die vorstehenden Vorschriften über die Zuordnung der Spieler zu einer bestimmten Mannschaft gelten nur für das jeweilige Spieljahr.

Aufrufe: 014.9.2012, 08:33 Uhr
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