2024-03-18T14:48:53.228Z

Allgemeines
– Foto: Alexander Fischer
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Änderung bei Spielberechtigungen

Seit Ende Oktober ruht der gesamte Spielbetrieb im Gebiet des Fußball-Verbandes Mittelrhein (FVM).

Die Wechselperiode II ist ungeachtet dessen noch bis zum 31. Januar 2021 geöffnet. „In der Spielzeit 2020/2021 wird auch der Zeitraum zwischen dem ersten aufgrund der Corona-Pandemie abgesetzten Spiel bis zur behördlichen Wiederfreigabe des Spielbetriebs bei der Berechnung des sechsmonatigen Nichteinsatzes eines Spielers im Seniorenbereich nicht berücksichtigt“, teilt der Verband mit.
Bereits für die Spielzeit 2019/2020 hatte der Beirat des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) im Mai 2020 die Regelung des sechsmonatigen Nichteinsatzes von Spielern angepasst. Damit wurde der Zeitraum vom 13. März bis zur Wiederfreigabe des Spielbetriebs am 15. Juni 2020 nicht berücksichtigt. Die Regelung wurde vom außerordentlichen WDFV-Verbandstag auch für die Spielzeit 2020/2021 beschlossen. Damit wird ebenfalls der Zeitraum seit dem 2. November 2020 bis zur behördlichen Wiederfreigabe des Spielbetriebs nicht angerechnet, stellt der FVM klar.
Aufrufe: 021.1.2021, 10:30 Uhr
red | AZ/ANAutor