2024-05-10T08:19:16.237Z

Kommentar
Vor dem Hünsborner Sportheim soll es zu unrühmlichen Szenen gekommen sein. Archivfoto: Sascha Quandel
Vor dem Hünsborner Sportheim soll es zu unrühmlichen Szenen gekommen sein. Archivfoto: Sascha Quandel

"Mehr Fairness und Gerechtigkeit"

Verein Rot-Weiß Hünborn werde in ein derart schlechtes Licht gestellt, dass ein großer Imageschaden entstanden sei

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Zum Urteil der Kreisspruchkammer Olpe im „Fall Rot-Weiß Hünsborn“ und zur nachfolgenden Berichterstattung von FuPa Südwestfalen erreichte uns folgende Leserzuschrift:

„Ich habe lange überlegt und mir Zeit gelassen, eine Stellungnahme abzugeben, um nicht aus der Emotion heraus, etwas zu schreiben. Mit Erstaunen und Verwunderung habe ich das Urteil der Kreisspruchkammer (KSK) vom 7. November 2016 gelesen und zur Kenntnis genommen. Hier wird ein Urteil gesprochen, welches ich so nicht nachvollziehen kann, bzw. Fragen bei mir aufkommen lässt.

Ich war bisher immer der Meinung, dass vor einem Gericht, wenn Aussage gegen Aussage steht, nach dem Grundsatz verfahren wird: 'Im Zweifel für den Angeklagten.' Allerdings muss ich jetzt feststellen, dass es Unterschiede in der Gewichtung von Aussagen gibt.

Aussagen von Schiedsrichtern wiegen mehr als Aussagen 'normaler' Menschen. Die Definition, nach der, was ein Schiedsrichter sagt, immer richtig ist, wird von der KSK voll bestätigt. Offenbar getreu dem Motto: 'Es kann nicht sein, was nicht sein darf.'

Wie müssen sich die Zeugen von Rot-Weiß Hünsborn vorgekommen sein, wenn ihnen indirekt unterstellt wird, nicht die Wahrheit zu sagen! Sie haben, genau wie ich, den Glauben an die Gerechtigkeit vor der KSK verloren. Wenn keine Tatsachenentscheidung zu verhandeln ist, hat man einen sehr großen Interpretationsspielraum, der in diesem Fall subjektiv zu Gunsten der Schiedsrichter ausgefallen ist. Auch Schiedsrichter sollten objektiv an der Wahrheitsfindung mitwirken. Am Rande sei nur erwähnt, dass der Schiedsrichter Thorben Siewer Ende Oktober in einem Zweitligaspiel einem Spieler die Rote Karte gegeben hat. Nach dem Spiel hat er eingestanden, einen Wahrnehmungsfehler gehabt zu haben. Nach den Fernsehbildern hat das Sportgericht des DFB den Spieler freigesprochen. Leider standen RWH keine Fernsehbilder zur Verfügung, so dass seine Wahrnehmung des Vorgangs nicht beurteilt werden kann.

Weiter frage ich mich, ob es richtig war, den ehemaligen Kreisschiedsrichterobmann bei der Urteilsfindung mit am Tisch gehabt zu haben. Befangenheit? Objektiv erscheint mir das Urteil nicht, da voll und ganz nur die Schiedsrichterseite berücksichtigt wurde.

Sicherlich ist das Verhalten einiger weniger Zuschauer wegen unsportlichen Verhaltens nicht zu tolerieren und auch zu bestrafen. Aber 1000 Euro Strafe wegen Stoßens, was nicht zu beweisen war, halte ich in keinster Weise für gerechtfertigt. Die Höhe dieser Geldstrafe ist ein Schlag ins Gesicht für jeden ehrenamtlichen Vereinsvorstand. Da muss man ja schon wirklich froh sein, dass die Kammer dem Sportverein RWH, der in seiner fast 100-jährigen Geschichte noch nie strafrechtlich bzw. sportstrafrechtlich in Erscheinung getreten ist, 300 Euro erlässt.

Wurde berücksichtigt, dass der Schiedsrichterassistent drei Tage vor dem Pokalspiel schon einmal ein Spiel unterbrechen musste, weil er einen Ball gegen den Kopf bekommen hatte und dadurch für einige Zeit außer Gefecht gewesen ist? Ist da aufgrund der Stresssituation in Hünsborn nicht ein Kreislaufkollaps auch in Erwägung zu ziehen, was dann beim Sturz die Verletzung hervorgerufen hat?

Will man hier durch das Urteil von evtl. Fehlern bei der Ansetzung des Schiedsrichtergespanns seitens des Kreisschiedsrichterausschusses ablenken? War die Ansetzung in dieser Konstellation, mit einem Schiedsrichter-Assistenten, der drei Tage zuvor noch bewusstlos auf dem Sportplatz lag und seit längerer Zeit krankgeschrieben ist, wirklich gut? Darüber hinaus darf die generelle Frage gestattet sein: Wenn ein Westfalenligist auf einen Landesligisten trifft, warum wird dann kein Gespann gewählt, dass ebenfalls in der Westfalenliga bzw. Landesliga zum Einsatz kommt? Wurde die vorverurteilende und einseitige Darstellung des Kreisschiedsrichterausschusses bzgl. des körperlichen Übergriffes auch von der Spruchkammer bewertet, ebenso die einseitige Pressemitteilung und der Versand über das DFB-Postfach an alle Vereine des Kreises Olpe? Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass dies keine 48 Stunden nach den angeblichen Vorfällen und ohne Rücksprache bzw. Recherche mit und bei RWH geschah.

Meiner Meinung nach hat der KSA andere Aufgaben, Organisation und Förderung des Schiedsrichterwesens, als öffentlich zu fordern, den Verein RWH zu bestrafen und hart durchzugreifen und das alles vor der Spruchkammersitzung. Hier wird der Verein in ein derart schlechtes Licht gestellt, dass ein großer Imageschaden entstanden ist. Diese Vorgehensweise wird seitens der Spruchkammer überhaupt nicht beachtet. Meines Erachtens darf sich dieser Ausschuss so ziemlich alles erlauben, ohne dass er für seine Vorgehensweise gerügt wird.

Will man hier an RWH ein Exempel statuieren, was es bedeutet, wenn angeblich ein Schiedsrichter attackiert wird, wofür es überhaupt keine Beweise gibt? Damit will ich nicht gesagt haben, dass es keinen Schutz für die Schiedsrichter geben soll. Doch, es muss unbedingt den Schutz geben. Wir wissen alle, wie schwierig es in der heutigen Zeit für die Schiedsrichter ist, ein Spiel zu leiten.

Fazit: In Zukunft sollten solche Verhandlungen doch im schriftlichen Verfahren abgewickelt werden, dann haben die Vereine wenigstens keine großen Verfahrenskosten mehr zu tragen. Ob der Verein das Urteil akzeptiert oder in Berufung geht, ist nach dieser Erkenntnis doch wohl jedem klar. Für den Verein war es jedenfalls wie gegen Windmühlen zu kämpfen.

Für mich persönlich bleibt ein fader Beigeschmack in dieser Angelegenheit. Ich hoffe und wünsche, dass solche Verhandlungen in Zukunft erst gar nicht sein müssen, hier appelliere ich an die Zuschauer. Aber wenn doch, dann bitte mit mehr Fairness und Gerechtigkeit allen Beteiligten gegenüber."


Theo Schneider, Nordring 48, Wenden

Aufrufe: 011.11.2016, 18:00 Uhr
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