Dabei geht es ihm weniger darum, das Trainingsverbot zu kippen, betont er im RP-Gespräch. In erster Linie will er die Ungereimtheit beseitigen. „Ich bin alles andere als ein Corona-Leugner“, betont er, „es geht darum, dem Staat zu helfen. Man nimmt die Bevölkerung nicht mit, wenn die Regeln so widersprüchlich ausfallen; die Gefahr steigt dann, dass die Leute die Regeln gar nicht mehr ernstnehmen. Warum darf jemand zum Frisör gehen, aber nicht zum Nagelstudio, obwohl man dort seine Hände nur durch eine Öffnung in einer Trennscheibe steckt und mindestens genauso geschützt ist wie beim Frisör?“, fragt er.
Sollte tatsächlich das Trainingsverbot fallen, so ist Krings überzeugt, dass die Vereine ansteckungssichere Trainingsmöglichkeiten hinkriegen. Dies sei besser, als wenn man riskiere, dass Leute privat kicken oder trainieren. „Es wäre besser, die Vereine ins Boot zu holen“, sagt Krings. Das Verbot sei „kontraproduktiv, fast dilettantisch“, urteilt er.
Krings’ Klage ist beim Verwaltungsgericht noch nicht eingegangen. Eine Sprecherin berichtet aber, dass bereits rund 30 Klagen gegen die Corona-Sportverordnung eingegangen seien: zum großen Teil von Betreibern von Fitnessstudios oder Tennishallen, aber auch von Privatleuten wie Krings, darunter eine Familie aus Düsseldorf, die durchsetzen möchte, dass sie wieder Vereinssport treiben darf. Die Verfahren seien kostenpflichtig, erläutert die Gerichtssprecherin weiter, die Höhe der Kosten hänge vom Streitwert ab.