2024-04-25T08:06:26.759Z

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Stefan Kühnlein (links) kam gegen den FC Stein unerlaubterweise in der zweiten Mannschaft des Post SV zum Einsatz. F: Zink
Stefan Kühnlein (links) kam gegen den FC Stein unerlaubterweise in der zweiten Mannschaft des Post SV zum Einsatz. F: Zink

KSG-Urteil: Fauxpas kostet Post SV II die Relegation

Kühnlein-Einsatz gegen Steiner Reserve unzulässig +++ Sportgericht wertet Spiel als verloren +++ Zusätzlich drei Punkte Abzug

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Der Post SV II hat seine Chance auf den Aufstieg am grünen Tisch verspielt. Gegen den FC Stein II kam Bezirksliga-Goalgetter Stefan Kühnlein, der in der Rückrunde bereits mehr als vier Partien von Beginn an in der ersten Mannschaft bestritten hatte, unerlaubt zum Einsatz. Dieser Fauxpas kostete den Post SV II nicht nur den Sieg gegen Stein, das Kreissportgericht verhängte zusätzlich drei Punkte Abzug und eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro.

Gemäß § 34 Nr. 2, 3 der Spielordnung dürfen in den Meisterschafts- Entscheidungs- oder Relegationsspielen der unterklassigeren Mannschaft(en) eines Vereins, die nach dem letzten Meisterschaftsspielwochenende (Freitag-Sonntag) einer höherklassigen Mannschaft nachfolgen, nur Spieler eingesetzt werden, die in den Rückrundenspielen in der/den höherklassigen Mannschaft(en) ihres Vereins in weniger als fünf ausgetragenen Meisterschaftsspielen in der ersten Halbzeit mitgewirkt haben.

40 Punkte hatte der Post SV II bis zum Urteil des KSG auf dem Konto und wähnte sich damit schon fast in der Relegation um den Aufstieg in die Kreisklasse. Durch den Punktabzug fallen die Kicker vom Ebensee von Platz drei auf vier zurück. Mit 38 Punkten liegt der SC Germania II vor dem letzten Spieltag nun uneinholbar vor dem Post SV II, der jetzt nur noch 34 Punkte auf der Habenseite hat.

KSG Urteil:

Datum der Sitzung: 07.06.2016, Besetzung: T.Vasel, C. Hofmann, M. Weiher

A-Klasse-Spiel Post SV Nbg. II gegen FC Stein II vom 29.05.2016 (6:3), Spielnummer: 314239162

Urteil

I. POST SV NÜRNBERG wird gemäß § 77 Abs. 1 RVO wegen unzulässigem Spielereinsatz mit einem Punktabzug von 3 Punkten und mit einer Geldstrafe in Höhe von € 50,00 belegt.

II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für FC Stein II mit 2:0 als gewonnen und für Post SV Nbg. II mit 0:2 als verloren zu werten.

III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,30 trägt POST SV NÜRNBERG.

Aufrufe: 08.6.2016, 11:31 Uhr
dwAutor