Gemäß § 34 Nr. 2, 3 der Spielordnung dürfen in den Meisterschafts- Entscheidungs- oder Relegationsspielen der unterklassigeren Mannschaft(en) eines Vereins, die nach dem letzten Meisterschaftsspielwochenende (Freitag-Sonntag) einer höherklassigen Mannschaft nachfolgen, nur Spieler eingesetzt werden, die in den Rückrundenspielen in der/den höherklassigen Mannschaft(en) ihres Vereins in weniger als fünf ausgetragenen Meisterschaftsspielen in der ersten Halbzeit mitgewirkt haben.
40 Punkte hatte der Post SV II bis zum Urteil des KSG auf dem Konto und wähnte sich damit schon fast in der Relegation um den Aufstieg in die Kreisklasse. Durch den Punktabzug fallen die Kicker vom Ebensee von Platz drei auf vier zurück. Mit 38 Punkten liegt der SC Germania II vor dem letzten Spieltag nun uneinholbar vor dem Post SV II, der jetzt nur noch 34 Punkte auf der Habenseite hat.
KSG Urteil:
Datum der Sitzung: 07.06.2016, Besetzung: T.Vasel, C. Hofmann, M. Weiher
A-Klasse-Spiel Post SV Nbg. II gegen FC Stein II vom 29.05.2016 (6:3), Spielnummer: 314239162
Urteil
I. POST SV NÜRNBERG wird gemäß § 77 Abs. 1 RVO wegen unzulässigem Spielereinsatz mit einem Punktabzug von 3 Punkten und mit einer Geldstrafe in Höhe von € 50,00 belegt.
II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für FC Stein II mit 2:0 als gewonnen und für Post SV Nbg. II mit 0:2 als verloren zu werten.
III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,30 trägt POST SV NÜRNBERG.