2024-04-25T14:35:39.956Z

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KSC U19 erreicht Halbfinale

Heimspiel gegen Schalke 04 am Mittwoch im Wildparkstadion

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Die U19 des Karlsruher SC steht im Halbfinale um die Deutsche Meisterschaft. Das Team von Trainer Tim Walter sicherte sich durch einen 2:0 (0:0)-Heimerfolg gegen den FC Augsburg den zweiten Tabellenplatz der Junioren-Bundesliga Süd/Südwest und hat sich damit für das Halbfinale gegen den Erstplatzierten der Junioren-Bundesliga West qualifiziert.

Karlsruher SC - FC Augsburg 2:0
Die Tore für den KSC erzielten Samir Frank (72.) und der eingewechselte Lotfi Graidia (84.). "Es war nicht einfach gegen eine Mannschaft, die alles reinhaut. Aber zum Glück hat es am Ende gereicht", erklärte Torschütze Frank anschließend. Trainer Walter war nach dem Erfolg sichtlich bewegt: "Ich liebe diese Jungs, ehrlich!" Ein Sonderlob gab es auch von KSC-Präsident Ingo Wellenreuther: "Es ist eine überragende Sache für unsere Jugendabteilung aber besonders für unsere U19, eine tolle Leistung vom Trainerteam und der gesamten Mannschaft." Er fügte an: "Das ist wahrscheinlich eine der besten A-Jugendmannschaften der letzten fünf oder zehn Jahre."

In der Runde der letzten Vier trifft die KSC U19 damit auf den FC Schalke 04. Schauplatz des ersten Halbfinales ist am Mittwoch, 13. Mai, das Karlsruher Wildparkstadion. Spielbeginn der Partie ist um 18.30 Uhr. "Wir haben gegen die in der Vorbereitung gespielt, einmal im Sommer, einmal im Winter. Das waren interessante Spiele und das wird es auch am Mittwoch. Schalke ist gut, aber wir sind auch gut", so Walter.

Für dieses Spiel gegen Schalke werden folgende Bereiche geöffnet:

  • Für KSC-Fans: Haupttribüne/Sitzplatz (Bereiche F 2-10, G), Gegentribüne/Stehplatz (B1, B2, D1)
  • Für Schalke 04-Fans: Haupttribüne (F1), Stehplatz E1 (Gästebereich)

Innerhalb der jeweiligen Fanbereiche gilt freie Platzwahl.

Es gelten die folgenden Eintrittspreise:

  • Erwachsene: 5 € Euro
  • Freier Eintritt haben: Mitglieder, Dauerkarteninhaber, Kinder bis 18 Jahre, Schüler und Studenten bei Vorlage des gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises.

Aufrufe: 010.5.2015, 10:37 Uhr
redAutor