2024-04-16T09:15:35.043Z

Allgemeines
Aufsteiger in die Thüringenliga: FSV 06 Ohratal.
Aufsteiger in die Thüringenliga: FSV 06 Ohratal. – Foto: Sven Pfeiff

Glückwunsch an alle Aufsteiger...

Der Vorstand des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) befasste sich am Freitagabend (14.08.20) in einer kurzfristig einberufen Telefon- und Videokonferenz mit den Konsequenzen aus dem Urteil des Verbandsgerichts.

Dabei wurde zunächst dieser Vorschlag des Spielausschusses einstimmig beschlossen:

„Die Spielzeit 2019/2020 der Spielklassen wird wie folgt gewertet: Als Abschlusstabelle gilt die jeweilige Tabelle zum 13.03.2020, bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen unter Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro ausgetragenen und gewertetem Spiel). Auf dieser Grundlage bleiben die Aufstiegsrechte in den jeweiligen Spielklassen bestehen.

Es werden keine Meister, Torschützenbesten und Fair Play Sieger ermittelt.

Auf- und Abstiegsregelungen

Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/20 werden außer Kraft gesetzt und nicht angewandt.

Stattdessen gelten folgende Regelungen. Stattdessen gilt:

In den Spielklassen werden keine Absteiger ermittelt und festgestellt. Alle Mannschaften erhalten für das Spieljahr 2020/21 wieder ein Startrecht in ihrer derzeitigen Spielklasse. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die bereits vor dem 13.03.2020 vom Spielbetrieb ihrer Spielklasse zurückgezogen haben.

Auf Grundlage der ermittelten Abschlusstabellen erhält die Mannschaft mit dem höchsten Punktquotient (Punkteschnitt pro ausgetragenes und gewertetes Spiel) das Aufstiegsrecht in die übergeordnete Spielklasse. Bei gleichem Punktquotienten gilt §11 Ziffer 2 (2) der Spielordnung. Ist diese Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet sie auf das Aufstiegsrecht, so geht dieses auf die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte und aufstiegsbereite Mannschaft über (analog Spielordnung § 10 Zi. 5).

Außerdem wurde beschlossen, die Regelung für den Auf- und Abstieg 2020/21 bis zum 15.09.20 durch die zuständigen Kreis-Fußballausschüsse (KFA) und den TFV zu treffen und bekannt zu geben.

In einem weiteren Beschluss zur Spielordnung § 11 werden die Ziffern 4 und 5 neu gefasst. Sie lautet nun so:

NEUE ZIFFER 4

Sollte es auf Grund außergewöhnlicher Umstände (Pandemie o.ä.) nicht möglich sein, eine Punktspielsaison regulär abzuschließen, so wird folgendes festgelegt:

Maßgebend ist der Zeitpunkt des notwendigen Saisonabbruchs, den nur der Verbandsvorstand festlegen kann.

Sind zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs mehr als 50 Prozent der zu Saisonbeginn festgelegten und angesetzten Punktspiele durchgeführt, so kommt die nachfolgende beschriebene Quotientenregelung zu Auf- und Abstieg zur Anwendung.

Sind weniger Spiele absolviert, so wird die Saison annulliert und nicht gewertet, alle zum Zeitpunkt des Abbruchs aktiven Mannschaften behalten für die Folgesaison den Startplatz in der jeweiligen Liga.

Quotientenregelung: Es gilt der Tabellenstand zum festgelegten Tag des Abbruchs, bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen erfolgt eine Wertung unter Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro ausgetragenen und gewertetem Spiel). Ansonsten gelten die vorstehenden Regelungen des § 11 in Verbindung mit den Auf- und Abstiegsregelungen der jeweiligen Liga.

NEUE ZIFFER 5

Für die Saison 2020/2021wird festgelegt:

Die zuständigen Spielausschüsse sind in ihrem Zuständigkeitsbereich berechtigt, mit Beendigung der Hinrunde und unter Berücksichtigung der noch möglichen Spieltermine bis zum Saisonende 30.06.2021 (speziell bei weiterem Lockdown egal ob zentral oder territorial) sowie unter Beteiligung der Ligavertreter zu entscheiden, dass eine Rückrunde nicht durchgeführt wird und die Saison mit reduzierten Gruppengrößen unter Play-Off-Regelungen zu einem sportlichen Abschluss gebracht werden kann und damit sowohl Auf- als auch Absteiger nach den geltenden Regelungen ermittelt werden können.“

Da der Begriff Ligavertreter auftaucht, hier die Erklärung aus den Technischen Richtlinien - Zusatzregel Ligavertreter 2020/21, der ebenfalls durch das Gremium zugestimmt wurde:

„Zur Einbeziehung der aktiven Mannschaften einer Liga in die Staffelleitung können die Mannschaften bis zum 20.09.2020 pro Liga und Spieljahr jeweils drei Vertreter in einer eigenen, internen Abstimmung der Mannschaften bestimmen, welche im Saisonverlauf bei Bedarf (bis zu 2-3x im Spieljahr) mit dem Spielausschuss über Spielmodus und andere Themen kommunizieren.

Die Vertreter sind für das gesamte Spieljahr zu bestimmen.

Die Vertreter haben im Spielausschuss beratende Stimme.

Die Liga-Vertretung umfasst die Thüringenliga, die Landesklasse gemeinsam sowie die Kreisoberligen pro KFA, die KFA können für die unteren Ligen eigene ergänzende Regelungen treffen.“

Einstimmig votierten die 14 stimmberechtigten Vorstandsmitglieder auch für das Hygienekonzept des Verbandes.

Aufrufe: 014.8.2020, 20:15 Uhr
PM TFVAutor