Vor allem der älteste Jahrgang wird in der Praxis überwiegend nicht mehr als Nachwuchs betrachtet. U19-Spieler, die der Spielordnung zufolge eindeutig dem Jugendbereich zugeordnet werden, spielen großteils bereits ausschließlich im Herrenbereich, was den Statuten zufolge erlaubt, aber nicht unbedingt gewollt ist. "Das Argument, dass sich die jungen Spieler dank dieser Regelung bei den Senioren besser akklimatisieren können, ist fadenscheinig. Viele Vereine ziehen ihre Talente einzig und allein deshalb hoch, um den Spielbetrieb der Ersten und Zweiten Mannschaft aufrecht erhalten zu können bzw. den maximalen Erfolg zu haben. Doch das ist nicht Sinn der Sache", wirft Verbands-Jugendleiter Florian Weißmann einen schonungslosen Blick in die Praxis. Die Folge: Personalnot in der A-Jugend und deshalb viele Mannschafts-Abmeldungen im Laufe der zweiten Saisonhälfte.
Mit der nun angedachten neuen Organisationsstruktur soll der Spielbetrieb im älteren Nachwuchsbereich stabilisiert und die Rückgänge an gemeldeten Teams minimiert werden, wie Bezirksjugendleiter Karl Schlecht sowie die beiden Kreisjugendleiter Thomas Klenner und Helmut Hofmann in einer Mail an "ihre" Vereine hoffen. Folgende Änderungsvorschläge wurden deshalb explizit für den Bezirk Niederbayern (Kreise Ost und West) ausgearbeitet:
Diese Fragen sollen die Vereine beantworten
- Der U19-Jahrgang wird dem Herrenbereich zugeordnet und hat auf Kreisebene kein Spielrecht mehr bei den A-Junioren
- In beiden Kreisen wird die Altersklasse der U18-Junioren eingeführt. Spielberechtigt sind Spieler von den U18-Junioren bis zu den älteren C-Junioren
- Die jeweils bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der U18-Junioren-Kreisligen ermitteln den Kreismeister, welcher Aufstiegsrecht in die A-Junioren-Bezirksoberliga hat. Bei Aufstiegsverzicht wird gemäß der Jugendordnung verfahren
- Ein Aufsteiger in die B-Junioren-Bezirksoberliga wird über eine Qualifikationsrunde für interessierte Vereine angeboten.
- Die Struktur der weiteren Altersstufen bleibt unverändert.
Die dazugehörige Erläuterung der genannten Verbandsfunktionäre: "Die Zuordnung des U19-Jahrgangs zu den Herren bewirkt, dass die Mannschaftszurückziehungen und die Nichtantritte deutlich zurückgehen müssten. Es findet dadurch wieder ein geregelterer Spielbetrieb statt. Insgesamt sind auch weniger Spielgemeinschaften zu erwarten, was sich in den Vereinen positiv auf das Vereinsleben und die Identifikation der Spieler mit Ihrem jeweiligen Verein auswirken dürfte. Der U18-Jahrgang ist gemäß Jugendordnung der junge A-Junioren-Jahrgang. Ein mögliches Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften kommt erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres - also frühestens im Verlauf der Rückrunde - zum Tragen. Bei der Einführung der U18-Junioren-Altersklasse bleibt es bei der Notwendigkeit der Volljährigkeit zum Einsatz in Herrenmannschaften. Bei der Qualifikation zur A-Jugend-Bezirksoberliga ergibt sich der große Vorteil, dass die erfolgreiche Aufstiegs-Mannschaft der Vorsaison gleich bleibt mit der Mannschaft zur Saison des Folgejahrs. Steigt eine Mannschaft aus der U19-Bezirksoberliga in die Kreisliga ab, scheiden beide Jahrgänge aus dem Junioren-Spielbetrieb aus. Die Regelungen zum Vereinswechsel von A-Junioren bleiben unverändert. Dies schließt den U19-Spieler explizit mit ein."
Bevor der Verbandsjugendausschuss endgültig über die Zukunft der A- und B-Jugend entscheidet, wurde zunächst einmal die Basis befragt. In einer Abstimmung, die bis zum 20. Dezember lief, konnten die entsprechenden Vereinsvertreter folgende Fragen beantworten:
- Soll in den Spielklassen auf Kreisebene der U19-Jahrgang von den A-Junioren an den Herrenbereich abgegeben und gleichzeitig eine U18-Junioren-Altersklasse (spielberechtigt: U18-Junioren bis älterer C-Jugend-Jahrgang) eingeführt werden?
- Soll bei einer Umsetzung der Altersklasse der U18-Junioren das Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften bei Vollendung des 18. Lebensjahres außer Kraft gesetzt werden?
- Im Spieljahr 2020/2021 wurde erstmals die Ligazugehörigkeit der Mannschaften auf Kreisebene durch die Vereine selbst bestimmt. Sollen auch zukünftig die Vereine ihre eigenen Teams in die aus ihrer Sicht leistungsgerechte Spielklasse einstufen können?
- Soll die Spielrunde auf Kreisebene im Frühjahr erst ab Anfang April gestartet und dann bis Ende Juni gespielt werden?
"Sobald die Antworten ausgewertet sind, wird über den weiteren Verlauf entschieden werden", macht Florian Weißmann gegenüber FuPa deutlich. Einen ungefähren Zeitplan habe man sich nicht gestaltet, um sich selbst nicht unter Druck zu setzen. Für den Verbands-Jugendleiter würden vorher genannte Änderungen ohnehin nur ein Reförmchen darstellen. "Die Fragestellung, die aufgeworfen wurde, geht eher in die Richtung, etwas zu flicken. Grundlegende Problemen werden damit nicht behoben."
Für Weißmann krankt der Nachwuchsfußball vor allem auf Kreisebene an anderen Stellen. Er stört sich beispielsweise am unbedingten Erfolgsdenken selbst in den niedrigsten Jahrgängen. "Jugendliche, die nicht so talentiert sind, bleiben früh auf der Strecke, die Absprungrate ist dementsprechend hoch. Und genau hier sollten wir ansetzen", betont der BFV-Mann - der sich von Seiten der Vereine Vorschläge in diesem Zusammenhang wünscht: "Welche Ideen gibt es, Nachwuchskicker besser bei der Stange halten zu können?"