2024-04-25T10:27:22.981Z

Querpass

Änderungen Amtliche Anordnungen Spielausschuss

Abstiegsregelung aus der Kreisliga B überarbeitet

Der Fußballkreis Euskirchen hat aus seiner Homepage eine Änderung zu den Durchführungsbestimmungen für die Spielzeit 2016/2017 veröffentlicht.

In den Durchführungsbestimmungen zum Abstieg aus der KL B in die KL C für die Saison 2016/2017 hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen.

Abstieg in Kreisliga C:
Ab der Saison 2017/2018 spielen die Staffeln der Kreisliga B mit jeweils 14 Mannschaften. Daher steigen aus den Staffeln B1 und B2 - 8 bis 9 Mannschaften in die Kreisliga C ab (siehe Tabelle). Beim Abstieg einer 9. Mannschaft kommt die „Quotienten Regelung“ zur Anwendung. Auch hier gilt §52 SpO/WFLV.

Bitte ändern Sie die Tabelle in Ihren Unterlagen
Zeile 2.1 Aufstieg aus KL C 4 (statt 3) und Abstieg in KL C 9 (statt 8)
Zeile 2.2. Aufstieg aus KL C 4 (statt 3) und Abstieg in KL C 8 (statt 7)

Quelle: http://euskirchen.fvm.de/news/uebersicht/detailseite/aenderungen-amtliche-anordnungen-spielausschuss/

Diese und weitere wichtige Unterlagen zum Spielbetrieb findet man unter
http://euskirchen.fvm.de/service/downloads/uebersicht/

Aufrufe: 07.9.2016, 09:15 Uhr
FuPa-Team EU / rbAutor