Seit Montag ist Training, auch unter Anleitung, wieder auf Sportanlagen unter freiem Himmel gestattet, sofern ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden kann.
Davon profitieren in erster Linie Individualsportarten wie Golf, Tennis, Reiten oder auch einige Disziplinen der Leichtathletik. Erfreut über die Lockerungen zeigt sich jedoch auch der Amateurfußball, der seit dem 1. November komplett auf Eis liegt. So stellt Peter Frymuth, Präsident des Fußballverbandes Niederrhein (FVN), fest: „Ich bin sehr froh, dass die Landesregierung nun in einem ersten Schritt entschieden hat, dass die Sportplätze wieder geöffnet werden können und eine Nutzung unter engen Vorgaben möglich ist.“ Damit sieht er im Nachhinein auch die Strategie der im Verband für den Spielbetrieb zuständigen Stellen, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten mit Prognosen zurückgehalten hätten, bestätigt. „Die Verfügungslagen gaben dafür keine Grundlage.“ Trotzdem, versichert er, würden Überlegungen sowohl für den Spielbetrieb auf Kreisebene wie auch für die Spielklassen auf Verbandsebene angestellt, um auf Entwicklungen vorbereitet zu sein. Und konkret: „Es zeichnet sich ab, dass zunächst die Hinrunde fortgesetzt werden soll und der Zeitraum bis zum 30. Juni eingeplant ist.“
Optimismus, den die Verantwortlichen im Fußballkreis 5 Grevenbroich/Neuss freilich nicht unbedingt zu teilen vermögen. Während der Vorsitzende Dirk Gärtner auf seiner Facebookseite lediglich zur Vorsicht mahnt: „Trotzdem müssen wir aufpassen ...“, ist der Post von Heinz Hübinger, als Beisitzer Mitglied im Kreisjugendsportgericht, eindeutig: „Das bringt keinen Verein weiter. Zwei Personen dürfen trainieren!“ Auch der Landessportbund NRW stellt klar: „Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselnden Partnern sind nicht erlaubt.“ Die seit Montag geltende Coronaschutzverordnung schafft zwar neue Ausnahmen, untersagt aber grundsätzlich weiterhin den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie etwa Duschen.
Außerdem drängen sich Reinhold Dohmen, unter anderem Vorsitzender im Fußballausschuss des Kreises 5, sofort zwei Frage auf: „Wenn ich fünf Meter Abstand zu meinem Nebenmann haben muss, wie soll ich denn da vernünftig trainieren können? Und was hat das dann noch mit Fußball zu tun?“ Trotzdem könne er den öffentlich zur Schau gestellten Optimismus sehr gut nachvollziehen. „Eines habe ich in der Pandemie gelernt: Man muss Geduld haben – und die haben leider viele nicht. Aber für mich ist das alles Wunschdenken. Ich bin da mehr Realist, das kommt wahrscheinlich noch von meinem früheren Job als Polizist.“ Während er für den Erwachsenenfußball das Licht am Ende des Tunnels noch nicht zu entdecken vermag, hat er immerhin Hoffnung für den Nachwuchsbereich: „Wenn wir jetzt die Schulen wieder aufmachen und sehen, dass die Infektionszahlen in den nächsten 14 Tagen sinken, dürfen vielleicht die Altersklassen Bambini bis zur D-Jugend wieder normal ihrem Sport nachgehen.“ Trotz seiner großen Skepsis, was die Fortsetzung des Spielbetriebes bei den Senioren anbelangt, so ganz verstanden hat er das strikte Sportverbot eigentlich nie: „Die hohe Politik hat den Sport seit dem 1. November eigentlich abgehakt. Und das ärgert mich. Dabei hatten wir zum Beispiel in unserem Fußballkreis bis zum Lockdown insgesamt nur 17 Verdachtsfälle, von denen sich gerade mal zwei bestätigt haben. Es gab nirgendwo einen Hotspot auf dem Fußballplatz.“
Was müsste passieren, um unterhalb der Oberliga bis zum 30. Juni zumindest eine Einfachrunde zu beenden? Als Beispiel dient die mit 15 Mannschaften bestückte Bezirksliga, Gruppe 1: Für das noch zu bewältigende Programm (für die meisten Teams sechs oder sieben Spiele) benötigte die Liga (ohne Englische Wochen) gut sieben Wochen. Dazu käme eine schon recht kurz bemessene Vorbereitung von einem Monat, womit sich der 11. April als Termin für den Restart anböte. „Ist bis dahin der Kontaktsport nicht wieder erlaubt, würden wir die Saison abbrechen“, sagt Dohmen. Laut Satzung gäbe es keine Auf- und Absteiger. Eine Verlängerung der Spielzeit ist nicht möglich, da das vom Weltverband FIFA festgelegte Datum 30. Juni bis hinunter zur Kreisliga C gilt.
Ausnahmeregelungen Nach wie vor ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Für Außensportanlagen gelten ab sofort diese Ausnahmeregelungen:
A) Zulässig ohne Abstandsgebot ist „der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht.
B) Sollten sich gleichzeitig mehrere Personen oder Personengruppen auf der gleichen Sportanlage aufhalten, so ist zwischen diesen Personengruppen dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
C) Die Nutzung von Sportanlagen in mehreren gleichzeitig trainierenden, organisierten Gruppen unter Anleitung eines Trainers oder Übungsleiters ist jedoch unzulässig (auch bei Einhaltung der erlaubten Personenzahl in jeder einzelnen Gruppe).
D) Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen ist unzulässig.