2024-05-08T14:46:11.570Z

Allgemeines
– Foto: Ralf Janke

Land verlängert Antragsfrist für Vereinshilfen

Vereine können bis zum 15. März 2021 Soforthilfe beantragen.

Wie das Land Nordrhein-Westfalen jetzt mitgeteilt hat, hat es die Antragsfrist für sein Soforthilfeprogramm für Sportvereine nochmals bis zum 15. März 2021 verlängert.

Für die Soforthilfe Sport stehen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Ursprünglich war die Antragsfrist auf den 15. August 2020 festgelegt und dann zunächst bis 15. November verlängert worden.

„Durch die Einstellung des Trainings- und Wettkampfbetriebes zunächst bis Ende November sind die Sportvereine mit ihren sozialen Kontakten und ihrem Sportangebot besonders betroffen. Die Antragsverlängerung hilft den notleidenden Vereinen im Rhein-Kreis Neuss und sichert ihre Existenz für die Gesellschaft – ein wichtiges Signal für die überwiegend ehrenamtlich geführten Sportvereine in den Kommunen und im Rhein-Kreis Neuss“, sagte der neue gewählte Kreissportausschuss-Vorsitzende Andreas Buchartz (CDU). Die Soforthilfe Sportvereine in finanzieller Schieflage über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen. Im Einzelfall können Mittel bis 50.000 Euro beantragt werden. Bisher wurden rund 870 Sportvereine in NRW über diese Soforthilfe mit einem Gesamtvolumen von etwa 5,8 Millionen Euro unterstützt.

Aufrufe: 011.11.2020, 20:00 Uhr
RP / David BeinekeAutor