2024-04-16T09:15:35.043Z

Allgemeines

Übereifriger Funktionär am Werk?

Jugendleiter wird Abwerbung von mehreren Spielern vorgeworfen

Gegen den Vorwurf unsportlichen Verhaltens musste sich vor dem Jugend-Sportgericht des Kreises Euskirchens ein Sportfunktionär verteidigen, der mit unredlichen Mitteln versucht haben soll, C- und D-Jugendspieler von den Vereinen TuS Ülpenich, Rhenania Bessenich und TuS Zülpich zum Wechsel zum Jugendförderverein (JFV) Rureifel zu bewegen.

Der JFV Rureifel ist ein Ausbildungsverein von vier Klubs im Kreis Düren unter der Führung des SC Mausauel-Nideggen, dem sich diejenigen Vereine anschließen können, die nicht genügend Spieler haben, um konkurrenzfähige Mannschaften zu bilden. Die Spieler aus dem Kreis Euskirchen hätten damit erhebliche Reisen auf sich nehmen müssen – wohl ein Grund mit dafür, dass sie doch nicht abgewandert sind, sondern wieder bei der Spielgemeinschaft von Bessenich, Ülpenich und Zülpich aktiv sind.

Der „Angeklagte“ vor dem Sportgericht ist im JFV Rureifel als zweiter Vorsitzender tätig, außerdem Jugendwart von SC Mausauel-Nideggen und noch Jugendleiter von TuS Ülpenich, wo der Vorstand ihm seit einiger Zeit zwar die Ausübung seiner Tätigkeit verweigert, ihn aus juristischen Gründen aber offiziell nicht aus seinem Amt entfernen konnte.

Die ihm vorgeworfene Unsportlichkeit soll unter anderem darin bestanden haben, dass er den umworbenen Jugendspielern vor Jahresfrist vorgefertigte Karten zur Verfügung gestellt habe, damit diese sich bei ihren Klubs abmelden und beim JFV Rureifel anmelden könnten.

Der Jugendleiter bestritt mit Hilfe eines Anwalts, sich aktiv an den Abmeldungen beteiligt zu haben. Ein Wechsel zum JFV Rureifel sei grundsätzlich aber sinnvoll gewesen, da man sonst keine Mannschaften mehr zusammenbekommen habe. Doris Mager, zweite Vorsitzende im Euskirchener Kreisvorstand, warf ihm noch vor, die Kreisvorstände Euskirchen und Düren nicht wie vorgeschrieben informiert zu haben.

Um die genauen Umstände der „Abwerbungen“ und weitere Detailfragen klären zu können, hat sich das Euskirchener Jugend-Sportgericht vertagt, um fünf seinerzeit betroffene Jugendspieler aus Zülpich eingehend zu befragen, um zu einer klareren Einschätzung des Geschehens zu kommen.

Aufrufe: 020.10.2017, 20:01 Uhr
KSTA-KR/Monika LarmannAutor