2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

Sechs Einzelrichter und eine Frau

Die Mindestsperre bei den Fußballern beträgt künftig zehn Tage statt deren sieben

Während die Fußballer in der Sommerpause die Beine hochlegen können, ist die spielfreie Zeit für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fußballkreises Rhein-Erft traditionell Hochsaison. Dass im Hintergrund wieder fleißig gearbeitet wurde, davon konnten sich die Offiziellen Verantwortlichen bei der Vereinsvertreterversammlung im Schulzentrum in Sindorf überzeugen.

Der Vorstand des Fußballkreises um den Vorsitzenden Walter Ley hatte geladen, um die alte Spielzeit Revue passieren zu lassen und die Weichen für die Amateurfußballsaison zu stellen. Im Beisein zahlreicher Ehrenmitglieder des Fußballkreises wie dem früheren Vorsitzenden Bernd Niespodziany, Kurt Graf oder Dieter Uhlhaas, der zuletzt sein 50-jähriges Jubiläum als Schiedsrichter feierte, wurden die Meister und Aufsteiger aus den Kreisligen nochmals offiziell geehrt.

Einen großen Pokal gab es zudem für den SSV Köttingen. Der Verein aus der Fußball-Kreisliga D stellte in der abgelaufenen Saison die fairste Mannschaft und durfte sich dementsprechend über den Fairplay-Pokal freuen. Grund zur Freude gab es auch für Alois Rabenbauer, Willy Beuth sowie Willi Jüsten, die zu Ehrenmitgliedern des Fußballkreises ernannt wurden. Besondere Ehrungen erhielten zudem Werner Knabben (goldene Ehrennadel) und Wolfgang Jansen (silberne Ehrennadel).

Als Gast hatten die Verantwortlichen Heinz-Hubert Werker eingeladen. Der Vertreter des Westdeutschen Fußballverbands berichtete über die Änderungen der Rechts- und Verfahrensordnungen im WDFV. So wurden die bisherigen Spruchkammern durch die neuen Sportgerichte ersetzt. Oberste Instanz ist das Verbandsgericht. Beginnend mit dem 1. Juli ist es den Staffelleitern nur noch möglich, Strafen bis zu einer Dauer von maximal vier Wochen auszusprechen. Alles, was darüber hinausgeht, wird ab sofort in erster Instanz von Einzelrichtern entschieden. Ebenfalls informierte Werker die Anwesenden darüber, dass die Mindestsperre ab sofort zehn statt zuvor sieben Tage beträgt.

Aufrufe: 013.7.2017, 21:00 Uhr
KSTA-KR/Stefan KühlbornAutor