2024-04-16T09:15:35.043Z

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Urteil zum Abbruch zwischen Udersleben & Rottleben steht

Am Sonntag-Vormittag wurde über das abgebrochene Spiel der Kreisliga Nordthüringen Staffel 1 zwischen SSV Udersleben und der SpG Rottleben/Göllingen in Bad Frankenhausen verhandelt.

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Am vorletzten Spieltag hatte die SpG Rottleben/Göllingen beim Stande von 3:4 beim SSV Udersleben in der Nachspielzeit geschlossen das Feld verlassen. Nach eigener Aussage sahen sie ihre Sicherheit nicht mehr gegeben (wir berichteten).

Nun kam es zum Urteil durch die Sportgerichtsbarkeit des Kreisfußballausschusses Nordthüringen. Demnach geht das Spiel mit einer 2:0-Wertung für den SSV Udersleben in die Tabelle ein. Der Aufstieg und die Meisterschaft der SpG Reinsdorf steht damit endgültig fest. Weiterhin bekommt die SpG Rottleben/Göllingen vier Punkte abgezogen und findet sich demnach auf Rang Drei der Abschluss-Tabelle wieder.

Orientiert hat sich die Sportgerichtsbarkeit des Nordthüringer KFA an der Rechts- und Verfahrensordnung des Thüringer Fußball-Verbandes § 43, wo es heißt: Gegen eine Mannschaft/Verein können "für schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruches oder Spielausfalls neben einer eventuellen Spielwertung Abzug von drei bis sechs Punkten und/oder Geldstrafe bis zu 500,00 €" als Strafe verhängt werden.

Zudem bekam die Mannschaft von Uwe Leese eine Strafe von 250 Euro und die Verfahrenskosten aufgebrummt. Weiterhin stehen drei Spiele der SpG in der kommenden Saison unter Beobachtung.

Die Problematik mit der Sicherheit beim Spiel wird dem SSV Udersleben angelastet. Die Frage der fehlenden Ordner wird in einem extra Verfahren geklärt.

Die SpG Rottleben/Göllingen hat das Urteil angenommen.

Aufrufe: 017.6.2018, 13:51 Uhr
FuPa ThüringenAutor