Als wegen der Corona-Pandemie der Mannschaftsrat im März 2020 einer Gehaltsreduzierung um 30 Prozent zustimmte, lehnte Großkreutz diesen weitergehenden Verzicht ab. Daraufhin stellte der KFC die Gehaltszahlungen ein und forderte den ehemalige Dortmunder Meisterspieler auf, sich trotz des bis zum 30. Juni 2021 laufenden Vertrags, sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen. Großkreutz reichte die Klage ein.
Richter Hagen machte deutlich, dass die Gehaltszahlungen erfolgen müssen und lediglich die Reduzierung um monatlich 14.000 Euro Gegenstand des Prozesses ist, weil dafür keine schriftliche Vereinbarung existiert. Allerdings machte Hagen deutlich, dass die getroffene mündliche Vereinbarung höchstwahrscheinlich erfolgte, worauf eine E-Mail von Liolios ebenso hindeutet wie die Tatsache, dass Großkreutz die Gehaltsabrechnungen über ein halbes Jahr nicht beanstandet hatte. Der Richter forderte beide Parteien auf, sich zu einigen.
Der renommierte Rechtsanwalt Christoph Schickhardt, der den KFC wiederholt vertrittt und im Fußball durchaus bekannt ist, forderte: „Wir brauchen eine Perspektive bis zum 30. Juni 2021. Dann gibt es eine gütliche Einigung. Kevin sollte auf uns zukommen und wir schauen dann, wie man das vernünftig beendet.“
Das ist beiden Seiten nicht gelungen. Daher sprach der KFC jetzt die fristlose Kündigung aus. Dagegen wird Großkreutz natürlich vorgehen, so dass der Fall das Gericht auch weiterhin noch beschäftigen wird.