2024-05-02T16:12:49.858Z

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Der Spielertrainer der SG Stetten darf nun bis 12. April nicht mehr am Fußball-Spielbetrieb teilnehmen.
Der Spielertrainer der SG Stetten darf nun bis 12. April nicht mehr am Fußball-Spielbetrieb teilnehmen. – Foto: Thomas Rinke

Keine Tätlichkeit, aber Beleidigung

Verbandssportgericht reduziert Strafe für Fußballer aus Alzey von acht auf knapp fünf Monate

KAISERSLAUTERN. Die SG Stetten verbuchte vorm Verbandssportgericht des Südwestdeutschen Fußballverbands einen Teilerfolg. Die achtmonatige Sperre ihres Spielertrainers wurde auf viereinhalb Monate verkürzt. Der Alzeyer, der auch für die TSG Bretzenheim in der Futsal-Regionalliga im Einsatz ist, hatte sich bei einem Hallenfußball-Turnier in Gau-Odernheim eine Rote Karte eingehandelt. Und zwar, weil er in seiner Enttäuschung über eine vermeintliche Fehlentscheidung des Referees dem Schiedsrichter sein Leibchen aufs Haupt legte. Darauf hin sollte er für acht Monate gesperrt werden. Gegen diesen Urteilsspruch, der vielerorts als maßlos hoch kommentiert wurde, legte die SG Stetten Berufung ein. Das Urteil der Berufungsinstanz hat der Klub akzeptiert. Der Spielertrainer darf nun bis 12. April nicht mehr am Fußball-Spielbetrieb teilnehmen. Auch beim Futsal muss er zuschauen.

Das Verbandssportgericht reduzierte das Strafmaß, weil es in der Handlung des Fußballers keine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter, sondern „nur“ eine schwere Beleidigung sah. Nach Ansicht des betroffenen Fußballers, der von einer sehr fairen Verhandlung sprach, blieben allerdings einige für ihn sprechende Faktoren außer Acht. So habe er sich bei dem Referee entschuldigt, Reue gezeigt und sei nicht einschlägig vorbelastet. Insofern zeigte er sich enttäuscht, dass sich das Verbandssportgericht bei der Strafbemessung am oberen Rand des Möglichen orientierte.



Aufrufe: 023.1.2020, 10:07 Uhr
Claus RosenbergAutor