2024-04-24T13:20:38.835Z

Vereinsnachrichten

25.000 Euro Geldstrafe für den HSV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Zudem wurde dem Verein mitgeteilt, dass bei erneuten schwerwiegenden oder vermehrten Vorkommnissen im Stadion neben einer Geldstrafe auch mit einem teilweisen Zuschauerausschluss gerechnet werden muss.

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Das Bundesligaspiel gegen den SV Darmstadt 98 am 22. April 2017 musste in der zweiten Minute aufgrund starker Rauchentwicklung für etwa zweieinhalb Minuten unterbrochen werden, nachdem im Hamburger Zuschauerbereich vermehrt Rauchbomben und Knallkörper gezündet worden waren.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Aufrufe: 019.6.2017, 20:02 Uhr
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