2024-04-25T14:35:39.956Z

Halle
Die Gebietsspruchkammer verurteilte einen Führungsspieler der SG Stetten wegen einer Unsportlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter zu einer Sperre von acht (!) Monaten.
Die Gebietsspruchkammer verurteilte einen Führungsspieler der SG Stetten wegen einer Unsportlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter zu einer Sperre von acht (!) Monaten. – Foto: Thomas Rinke

Kostet Albernheit acht Monate Sperre?

Rote Karte beim Hallenfußball-Turnier in Gau-Odernheim hat ein langes Nachspiel

Gau-Odernheim. Die Aktion wirkte nach Außen fast zum Schmunzeln. Aber die Folgen sind wirklich heftig: Die Gebietsspruchkammer verurteilte einen Führungsspieler der SG Stetten wegen einer Unsportlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter zu einer Sperre von acht (!) Monaten. Die SG Stetten hat zwischenzeitlich gegen das Urteil Widerspruch eingelegt – Ausgang offen.

Der Vorfall trug sich beim Hallenfußball-Turnier des TSV Gau-Odernheim zu. Und zwar im Halbfinale. In der Schlussphase der Partie fühlten sich die Stettener vom Schiedsrichter, der aus dem Kreis Donnersberg stammte, benachteiligt. Ihre Aufregung hatte sich auch Sekunden nach dem Schlusspfiff nicht gelegt. Im Eifer des Gefechts eilte der Stettener Fußballer zum wenige Schritte entfernten Tisch des Organisationsteams. Auch dort stieß sein Protest auf taube Ohren.

Resigniert wandte er sich um und marschierte mit dem zusammengeknüllten feuchten Trikot in der rechten Hand Richtung Tribüne zurück. Dabei kam er am Unparteiischen vorbei, der ihm den Rücken zuwandte. Der Stettener nahm das Kleidungsstück, legte es sanft auf dem Kopf des Referees ab und spazierte gemächlich weiter. Weit kam er nicht. Der Schiedsrichter drehte sich um und gab ihm (verständlicherweise) die Rote Karte. Danach war der Konflikt zwischen beiden beendet.

Zweifellos hatte der Stettener mit diesem Einsatz die Autorität des Schiedsrichters untergraben. Er hatte ihn der Lächerlichkeit preisgegeben. Die meisten Fußball-Fans, die von der achtmonatigen Sperre hörten, sprachen aber von einem maßlos überzogenen Urteil.



Aufrufe: 013.1.2020, 12:30 Uhr
Claus RosenbergAutor