Wie FuPa auf Nachfrage beim Bayerischen Gesundheitsministerium erfahren hat, gibt es für die tschechischen "Hobby-Sportler" keine Ausnahmeregelung bei der Einreise in die Bundesrepublik. Um die in Bayern geltenden Quarantänevorschriften umgehen zu können, müssen die böhmischen Pendler einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Nachweis muss durch ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Der molekularbiologische Test auf Vorliegen einer Infektion darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein. Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union vorgenommen werden. Da Tschechien der EU angehört, stellt diese Hürde allerdings keine Schwierigkeit dar.
Keine Probleme dürften die Akteure haben, die einen beim BFV registrierten Amateur-Spielvertrag haben oder die beim Verein offiziell als Arbeitnehmer angestellt sind. Die Ausnahmeregelung sieht demnach vor, dass Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Bundesgebiet einreisen müssen, nicht in die eigentlich aus Risikogebieten vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne müssen. Ausnahmen sind zudem noch möglich, wenn der nach Deutschland "Einreisende" nachweisen kann, dass er weniger als 48 Stunden Aufenthalt im Risikogebiet hatte oder einen Lebenspartner/in in Deutschland hat.
Hier gibt es ein Link des Bayerischen Staatsminsteriums für Gesundheit und Pflege zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema Corona-Virus.