2024-05-02T16:12:49.858Z

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Kamera an: Das Landgericht München hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Fußball-Verband erlassen. Dem BFV wird darin untersagt, die Vereine zur Einschränkung der Videoberichterstattung zu zwingen  Foto: MZ-Archiv
Kamera an: Das Landgericht München hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Fußball-Verband erlassen. Dem BFV wird darin untersagt, die Vereine zur Einschränkung der Videoberichterstattung zu zwingen Foto: MZ-Archiv

Gericht stoppt Fußball-Verband

Beschluss: Einstweilige Verfügung untersagt dem BFV, die Vereine zur Einschränkung der Videoberichterstattung zu zwingen

Das ist eine klare Ansage für den Bayerischen Fußball-Verband (BFV): Die 17. Kammer für Handelssachen am Landgericht München stoppt per Einstweiliger Verfügung die bisherige Praxis des BFV im Umgang mit der Videoberichterstattung im Amateurfußball. Laut Beschluss wird dem Verband mit sofortiger Wirkung untersagt, in Vereinbarungen mit Fußballvereinen der Bayern- und Landesligen die in den Zulassungsunterlagen für die kommende Saison schriftlich hinterlegten Vertragsbedingungen zu verwenden oder sich auf diese Bedingungen in bereits abgeschlossenen Vereinbarungen mit den Vereinen zu berufen.

Der Verband versucht mit einer Vielzahl von Regularien die Vereine zu zwingen, nur noch von ihm zugelassene Videoteams zu Dreharbeiten in die Stadien zu lassen. Eine solche Akkreditierung erhält jedoch nur, wer sich bereit erklärt, sein Videomaterial dem Verband kostenlos und zur freien Verfügung zu übereignen. Der BFV bestückt mit diesem Material dann sein eigenes Portal und tritt damit in direkte Konkurrenz zu den Medienhäusern, in deren Auftrag und auf deren Kosten die Videos erstellt wurden. Ersatzweise fordert der BFV von nicht akkreditierten Kamerateams eine Gebühr von 500 Euro pro Spiel.

Der Verband selbst verfügt jedoch über keinerlei Rechte zur Durchsetzung dieser Regularien. Deshalb wurden die entsprechenden Vereine in den vergangenen Wochen massiv dazu gedrängt, nicht akkreditierten Videoteams mit dem Verweis auf das Hausrecht den Zutritt zu verweigern. Einige Vereine unterzeichneten auf Druck des Verbands bereits entsprechende Vereinbarungen. Für die kommende Saison will der Verband seine Bedingungen zur Einschränkung der Videoberichterstattung sogar schriftlich in die Zulassungsunterlagen aufnehmen.

Dieser Praxis des BFV hat das Landgericht München nun auf Antrag der Mittelbayerischen Zeitung per Einstweiliger Verfügung einen Riegel vorgeschoben. Der BFV kündigte per Pressemitteilung an, dagegen Widerspruch einzulegen. „Wir sind für eine schnelle Klärung und setzen daher auf eine rasche mündliche Verhandlung, damit sich das Gericht dann auch erstmals mit den Argumenten des BFV auseinandersetzen kann. Das hat bis heute noch gar nicht stattgefunden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Martin Stopper, der den BFV vertritt.

Kartellbeschwerde läuft

Zusammen mit dem Nordbayerischen Kurier (Bayreuth), der Main-Post (Würzburg) und der Mediengruppe Oberfranken (Bamberg) hat die Mittelbayerische Zeitung außerdem bei der Landeskartellbehörde in München Beschwerde gegen den Bayerischen Fußball-Verband eingereicht. Hier wird eine Entscheidung bis Ende Juli erwartet.

Die Wettbewerbshüter im Wirtschaftsministerium sollen dem BFV untersagen, Lizenzgebühren für Videoberichte im Amateurfußball zu verlangen. Manfred Sauerer, Chefredakteur der Mittelbayerischen Zeitung, dazu: ,,Der Verband will Geld für etwas, woran er gar keine Verwertungsrechte hat." Vor allem sei wichtig, dass der BFV die Vereine nicht mehr unter Druck setzen könne.

Deshalb betrachtet Sauerer den jetzt ergangenen Beschluss des Landgerichts München als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Der Praxis des BFV müsse ein Ende gesetzt werden.

Presserechtler Johannes Weberling vertritt die Verlage bei der Kartellbeschwerde gegen den BFV und hat für die MZ die Einstweilige Verfügung beim Landgericht München erwirkt. Für Weberling ist die Vorgehensweise des Bayerischen Fußball-Verbandes eindeutig ,,eine illegale Verquickung von Verbandsrechten mit den wirtschaftlichen Interessen des Verbandes."

,,Frontalangriff auf Pressefreiheit"

Der Erste Vorsitzende des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger, Andreas Scherer, beurteilt die vom BFV unter Vorsitz von Rainer Koch, der gleichzeitig Vizepräsident beim DFB ist, entwickelten Vertragsbedingungen als ,,Frontalangriff auf die Pressefreiheit." Dies sieht auch der Deutsche Journalisten-Verband so. Der hat die Beschwerde bei der Landeskartellbehörde gegen Knebelkonditionen des Bayerischen Fußballverbands begrüßt. ,,Das sind Knebelkonditionen, wie wir sie bisher nur von Rockkonzerten kennen", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Es sei nicht akzeptabel, dass das Portal des Fußballverbands von den Verlagen mit relevanten Inhalten gefüllt werden solle.

Aufrufe: 012.5.2015, 12:55 Uhr
Holger SchellkopfAutor