2024-05-10T08:19:16.237Z

Kommentar
<b>F: Rinke</b>
<b>F: Rinke</b>

Gerecht?

+++ Kommentar von Volker Lehr zu den Punktabzügen bei zwei Partien im Gelnhäuser Fußballkreis +++

Das Sportgericht wandelte am Mittwoch gleich zwei Ergebnisse der heimischen Fußball-Ligen um: In der Kreisoberliga Gelnhausen wurde die Partie SV Neuses gegen SV Altenmittlau, Endstand 2:2, mit 3:0 für den SVN gewertet. In der B-Liga hatte die SG Altenhaßlau/Eidengesäß II sportlich mit 2:0 gegen Germania Rothenbergen II gewonnen, jetzt wird das Spiel mit 3:0 für die Gründauer gewertet. Der Grund: Altenmittlau und Altenhaßlau/Eidengesäß II hatten Akteure eingesetzt, deren Spielerpässe nicht vorlagen. Beide Vereine versäumten es dann, dies beim Schiedsrichter anzuzeigen und die Spieler mit Lichtbildausweis zu „legitimieren“.

Im Klartext: Beide Akteure waren sehr wohl spielberechtigt, haben aber – aus Vergesslichkeit oder Nachlässigkeit – sich nicht ordnungsgemäß beim Schiedsrichter angemeldet. Die Satzung ist in einem solchen Fall klar: Die Partie ist mit 3:0 für den Gegner zu werten. Entsprechend hatte das Sportgericht gar keine andere Möglichkeit, als dieses Urteil zu fällen.

Das war auch Andreas Gaß, Sportchef der SG Altenhaßlau/Eidengesäß, schon im Vorfeld klar. Dennoch kritisiert er das Urteil heftig („Unfug bleibt Unfug“) – und hat im Kern recht.

Wird ein nicht spielberechtigter Akteur eingesetzt, wird das Spiel für den betreffenden Verein als verloren gewertet. Das ist nachvollziehbar, schließlich hätte die Partie ohne den betreffenden Fußballer womöglich einen ganz anderen Verlauf genommen.

Setzt ein Verein aber einen spielberechtigen Akteur ein, der schlicht und ergreifend vergessen hat sich beim Schiedsrichter ordnungsgemäß anzumelden, darf man schon einmal nachfragen, ob das auch mit dem Spielverlust zu bestrafen ist – wie jetzt in den beiden betreffenden Sportgerichtsfällen geschehen.

Objekt betrachtet bleibt festzuhalten: Ja, das Sportgericht hat – satzungsgemäß – richtig entschieden. Doch genauso klar ist: Hier stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht mehr. Denn wenn am Saisonende womöglich nicht mehr Tore und Punkte über Auf- und Abstieg entscheiden, sondern die Nachlässigkeit eines Jugendspielers, der vergisst, seinen Personalausweis dem Schiedsrichter vorzuzeigen, stimmt etwas im Regelwerk nicht. Dieser Passus der Satzung muss schnellstens überdacht werden. Im Wohle des Sports. Volker lehr



Aufrufe: 021.10.2016, 18:10 Uhr
Volker Lehr (Gelnhäuser Tageblatt)Autor