2024-05-10T08:19:16.237Z

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F: Rinke
F: Rinke

Gemeinsamer Spielbetrieb? Vereine entscheiden

Aufgrund des Vereinsmangels in Anhalt und Wittenberg soll ab 2016/17 ein gemeinsamer Spielbetrieb her +++ Entscheidung fällt am 30. Januar

Am Freitagmittag hat der KFV Anhalt das Zukunftspapier über mögliche gemeinsame Ligen mit dem KFV Wittenberg an die Vereine seines Verbandes geschickt. In der Rundmail wurde von Anhalts Präsident Detlef Barth zudem um die Einhaltung der Sperrfrist bis Freitagabend 18 Uhr gebeten. Da Barth aber bereits ab 12:05 Uhr in der Mitteldeutschen Zeitung dazu zitiert wurde und die Zeitung auch Inhalte des Zukunftspapiers veröffentlicht hat, sieht sich auch die FuPa-Redaktion nicht mehr gezwungen, dem - wie sonst üblich - Wunsch der Sperrfrist zu entsprechen. Darum geht es also in dem Zukunftspapier - um nicht weniger als einen gemeinsamen Spielbetrieb der beiden Kreisfachverbände Anhalt und Wittenberg.

Geplant ist für die Saison 2016/17 ein gemeinsamer Spielbetrieb der Kreisfachverbände Anhalt und Wittenberg. Anhalts KFV-Präsident Detlef Barth begründet diesen Wunsch wie folgt: "Getragen von der Sorge um die Entwicklung der Mannschaften in den einzelnen Vereinen und deren weiteren Verringerung haben die Vorstände der beiden Fußballkreise in gemeinsamen Beratungen einen Zukunftsplan für die Einführung eines gemeinsamen Spielbetriebes entwickelt."

Das Zukunftspapier schlägt den Vereinen beider Kreise vor, sich für die Einführung einer gemeinsamen Kreisoberliga mit 16 Mannschaften auszusprechen. "Diese setzt sich zu Beginn aus je acht Mannschaften der Fußballkreise Anhalt und Wittenberg zusammen. Gesetzt sind die Landesklassenabsteiger. Diese werden vom Kontingent des jeweiligen Kreises abgezogen.

Zum möglichen Prozedere heißt es weiter: "An Hand der Platzierungen der Saison 2015/16 sind die Mannschaften ab Platz 2 die ersten Ansprechpartner für die gemeinsame Kreisoberliga. Ebenso sollte dies für die aufstiegsberechtigten Aufsteiger aus der Kreisliga (Qualifikation im Kreis Wittenberg, da zwei Kreisligen) gelten. Lehnt ein qualifiziertes Team die Teilnahme an der gemeinsamen Kreisoberliga ab, so wird der jeweilige Spielausschuss des zuständigen Kreisfachausschusses eine Entscheidung treffen und dem KFV Vorstand zur Entscheidung vorlegen." Aus dieser Kreisoberliga soll es dann zwei Aufsteiger in die Landesklasse geben.

Um die vermutlich steigenden Schiedsrichterkosten zu decken, wird ein gemeinsamer Schiedsrichterpool vorgeschlagen. "Alle Vereine der gemeinsamen Kreisoberliga zahlen dabei am Ende die durchschnittlichen Schiedsrichterkosten. Nach Abschluss der Punktspielsaison wird an Hand der ausgewiesenen Kosten auf den Spielberichtsbögen der genaue Durchschnitt errechnet. Haben Vereine mehr als den Durchschnitt gezahlt, bekommen sie Geld wieder. Vereine die weniger als den Durchschnitt bezahlt haben, bekommen eine Nachberechnung."

Im Widerspruch zu den ersten Plänen, nur mit einer gemeinsamen Kreisoberliga zu spielen, konkretisiert das Zukunftspapier nachfolgend die weiteren Ligen und deren Struktur in einem gemeinsamen Spielbetrieb: "Es werden zwei Kreisligen gebildet, Ost und West. Die Zuordnung zu diesen Staffeln wird unter der Leitung eines gemeinsamen Spielausschuss in Absprache mit den Vorständen der jeweiligen Kreisfachverbände gebildet. Gesetzt sind die für die gemeinsame Kreisoberliga nicht qualifizierten Mannschaften aus der Kreisoberliga. Den weiteren Auf- und Abstieg aus den Kreisligen regelt dann die Spielordnung des FSA und die Ausschreibung des KFV." Darunter werden drei Kreisklasse-Staffeln Ost, West und Mitte geplant.

Offene und noch zu konkretisierende Punkte soll im Falle einer mehrheitlichen Zustimmung der Vereine zu diesem Zukunftspapier ein gemeinsamer Spielausschuss klären. Bis zum 30. Januar läuft jetzt der Meinungsbildungsprozess in den Vereinen. Während beim KFV Anhalt auf der Abteilungsleitersitzung am 30. Januar abgestimmt werden soll, werden die Mitgliedsvereine im KFV Wittenberg schriftlich befragt.

Aufrufe: 016.1.2015, 15:12 Uhr
Thomas RinkeAutor