Bei besagtem Bezirksligaspiel zwischen dem VfL Nagold II und dem TSV Dagersheim wurde in der 83. Minute der Dagersheimer Spieler Tim Lehle vom Schiedsrichter nach einem Foulspiel die Gelb-Rote Karte gezeigt. Zu diesem Zeitpunkt stand es 2:1 für den VfL Nagold II. Der Spieler war allerdings noch nicht mit einer Gelben Karte vorbelastet gewesen. Dagersheim legte nach der 1:3-Niederlage Einspruch ein und bekam vom Bezirkssportrichter Reinhold Lange (Beihingen) Recht, der Schiedsrichter soll einen Regelverstoß begangen haben. Das Spiel wurde zunächst neu angesetzt.
Tatsachenentscheidung - kein Regelverstoß
Das sah nun das Verbandsgericht des WFV anders, es handele sich bei dem Fehler des Schiedsrichters um eine Tatsachenentscheidung – auch wenn es nachweislich eine Fehlentscheidung war. In mehreren ähnlich gelagerten Fällen – also dem Zeigen einer falschen Gelb-Roten Karte – ist die Rechtsauffassung seitens des Verbandes so, dass es sich dabei um eine Tatsachenentscheidung handele, die im nachhinein unanfechtbar ist. Deshalb wurde der Einspruch des TSV Dagersheim in zweiter Instanz verworfen – und das Spiel wird nunmehr mit 3.1 für Nagold als gewonnen gewertet. Ein Rückschlag für die im Abstiegskampf der Liga steckenden Dagersheimer, sie liegen mit 25 Punkten auf dem 12. Rang, dem unteren Relegationsplatz.
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