2024-05-15T11:26:56.817Z

Ligabericht
Geht es für die Kicker der SG Dautphetal (hier Johann Tissen beim Torjubel). Nach der Empfehlung des HFV-Vorstandes darf sich der Hinterländer B-Liga-Vizemeister berechtigte Hoffnungen machen, nächste Saison in der A-Liga zu spielen.	Foto: Jens Schmidt
Geht es für die Kicker der SG Dautphetal (hier Johann Tissen beim Torjubel). Nach der Empfehlung des HFV-Vorstandes darf sich der Hinterländer B-Liga-Vizemeister berechtigte Hoffnungen machen, nächste Saison in der A-Liga zu spielen. Foto: Jens Schmidt

Fünkchen wird zum Funken

SAISAONABBRUCH: +++ HFV-Vorstand empfiehlt Verbandstag, auch einen Releganten aufsteigen zu lassen +++

FRANKFURT/Marburg-Biedenkopf . Das Gros der Teams auf den Relegations- und Aufstiegsrundenplätzen der hessischen Fußballligen dürfen sich berechtigte Hoffnungen machen, in der kommenden Saison eine Klasse höher zu spielen. Der Hessische Fußball-Verband (HFV) hat bezüglich des Umgangs mit dem Spielbetrieb der aktuellen Saison 2019/2020 im Rahmen der Sitzung des Verbandsvorstandes am Samstag im Falle eines vorzeitigen Saisonendes eine detaillierte Empfehlung erarbeitet, die durch die Bestätigung durch den am 20. Juni 2020 stattfindenden außerordentlichen Verbandstag, der im Übrigen live gestreamt wird, amtlich werden könnte. Das gab der Verband in einer Pressemitteilung bekannt.

Die einstimmige Empfehlung des Verbandsvorstandes an die Delegierten vom 16. Mai 2020, dass die Saison 2019/ 2020 zum 30. Juni 2020 beendet werden und die Wertung mit Hilfe der Quotientenregelung mit Aufsteigern gemäß des Spielgeschehens der Saison 2019/ 2020, aber ohne Absteiger erfolgen soll, wurde nun mit großer Mehrheit (rund 84 Prozent) dahingehend ergänzt, dass der Aufstieg der Teilnehmer von Relegations- und Aufstiegsspielen ebenfalls nach der Quotientenregel erfolgen soll. Dabei soll nicht zwischen Aufstiegsspielen und Relegationsspielen unterschieden werden. In beiden Bereichen sollen entsprechend dem Spielgeschehen die jeweiligen Aufsteiger ebenfalls unter Anwendung der Quotientenregel ermittelt werden, um keine unterschiedliche Behandlung auf Kreis- und Verbandsebene vorzunehmen.

„Im Zuge der zahlreichen Diskussionen bezüglich des Themas mit dem Umgang der Saison 2019/2020 und den daraus resultierenden Aufsteigern wollten wir stets eine Lösung im Sinne der Mehrzahl unserer Vereine finden. Mit der nun beschlossenen Empfehlung haben wir eine solche gefunden, die zugleich auch rechtlich abgesichert worden ist. Dass wir nicht hundertprozentige Zustimmung ernten werden, ist uns natürlich klar und auch nicht zu erwarten. Die Herausforderung der folgenden Saison gehen wir mit kreativem Denken und voller Optimismus an“, erklärte Präsident Stefan Reuß.

Grundlage für die empfohlene Regelung ist, dass der HFV in der HFV-Rechtsordnung, insbesondere in der HFV-Spielordnung regelt, welche Vereine sich sportlich für den Spielbetrieb der jeweiligen Ligawettbewerbe qualifizieren können. Im Einzelfall werden dazu Entscheidungs-, Relegations- und Aufstiegsspiele oder eine Qualifikationsrunde durchgeführt. Diesbezüglich wurde zudem ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem sich das Präsidium intensiv beschäftigte.

Der Verbandsvorstand empfiehlt den Delegierten des außerordentlichen Verbandstages im Rahmen der Abstimmung über Fortführung oder Beendigung der vom HFV organisierten Meisterschaftswettbewerbe einschließlich aller Qualifikationsspiele, des Ü-Bereichs und Futsal-Ligaspielbetriebs, sowie der vom Verband in Spielrunden organisierten Spiele, der Spielzeit 2019/2020 im Herren-, Frauen- und Jugendbereich, für die Beendigung der Spielzeit zum 30. Juni 2020 zu votieren.

Sollte sich der Verbandstag für die Beendigung der Spielzeit zum 30. Juni 2020 aussprechen, sollte anschließend noch über die Folgeregelungen aufgrund der Beendigung der vom HFV organisierten Meisterschaftswettbewerbe, des Ü-Bereichs und Futsal-Ligaspielbetriebs sowie der weiteren vom Verband in Spielrunden organisierten Begegnungen der Spielzeit 2019/2020 im Herren- und Frauenbereich, insbesondere im Hinblick auf Wertung, Auf- und Abstieg und hierzu gegebenenfalls notwendiger Änderungen der Ordnungen des HFV, insbesondere der Spielordnung des Verbandes, relevanten Durchführungs- beziehungsweise Ausführungsbestimmungen sowie erforderliche Ermächtigungen, abgestimmt werden.

Drei Beschlussvarianten stehen zur Abstimmung

Folgende Beschlussvarianten sollten auf Grundlage der bisherigen Empfehlungen und Erörterungen unter diesem Punkt zur Abstimmung gestellt werden, wobei der Verbandsvorstand den Delegierten empfiehlt, für die Beschlussvariante C zu stimmen.

Beschlussvariante A: Abschlusstabelle nach Quotientenregel – direkte Aufsteiger und Absteiger – keine Auf- und Absteiger aus Relegations- und Aufstiegsspielen.

Beschlussvariante B: Abschlusstabelle nach Quotientenregel – direkte Aufsteiger – keine Absteiger, ausgenommen Ausscheiden, freiwilliger Abstieg und Rückzug – keine Auf- und Absteiger aus Relegations- und Aufstiegsspielen.

Beschlussvariante C: Abschlusstabelle nach Quotientenregel – direkte Aufsteiger – keine Absteiger, ausgenommen Ausscheiden, freiwilliger Abstieg und Rückzug – Aufsteiger aus Relegations- und Aufstiegsspielen nach Quotientenregel.

Folgen für Teams der Kreise Biedenkopf und Marburg

Wenn der Verbandstag der Beschlussvorlage C folgt, würde das für die betroffenen Teams der Fußballkreise Biedenkopf und Marburg folgendes bedeuten:

Gruppenliga: Der FSV Schröck, der als Tabellendritter die Aufstiegsspiele gegen den Vizemeister der Gruppenliga Wiesbaden bestreiten würde kickt auch 2020/21 im Oberhaus der Region Gießen/Marburg, weil er mit 2,00 einen schlechteren Punktequotienten als sein potenzieller Gegner SG Walluf (2,05) aufweist, der damit in die Verbandsliga Mitte aufsteigen würde.

Kreisoberliga: Der FSV Cappel, der mit dem selben Quotienten (2,19) wie der SV Emsdorf aufgrund der Tordifferenz die Meisterschaft der Kreisoberliga Nord verpasste, verpasst auch den Aufstieg auf Grund der Quotientenregelung. Nur einen Hauch besser ist die SG Treis/Allendorf (2,21/Kreisoberliga Süd), aufsteigen aber würde mit dem RSV Büblingshausen (2,47) der Vizemeister der Kreisoberliga West.

Kreisligen A: Die SG Versbachtal hat mit einem Quotienten von 2,07 das Nachsehen gegenüber den beiden anderen A-Liga-Vizemeistern, die an der Relegationsrunde zur Kreisoberliga Nord teilnehmen würden. Der Frankenberger Vizemeister TSV Bromskirchen bringt es auf einen Quotienten von 2,35. Aufsteiger in die Kreisoberliga Nord aber wäre der Zweitplatzierte der A-Liga Marburg, der TSV Amöneburg (2,56).

Kreisliga B Biedenkopf: Wenn der Verbandstag grünes Licht gibt, steigt die SG Dautphetal auf.

Kreisligen B Marburg: Der VfB Wetter II (Zweiter der Gruppe 2) hat gegenüber dem TSV Kirchhain II (Zweiter der Gruppe 1) mit 2,44 zu 2,06 die Nase vorne. Aufstiegsrecht hätte auch die Reserve des A-Liga-Meisters SV Großseelheim als Zweiter der Gruppe 3, will dieses aber nicht wahrnehmen.

Ein Problem könnte ein vermehrter Aufstieg für die untersten Ligen werden, insbesondere die Kreisliga B Biedenkopf, die mit Meister SSV Endbach/Günterod, der SG Dautphetal und dem künftig wieder in der Reserverunde spielenden SV Eckelshausen II drei von 14 Teams verliert, wobei mit dem SSV Lixfeld nach Auflösung der SG Lixfeld/Hirzenhain auch ein Neuzugang in Aussicht steht. Marburgs Kreisfußballwart hat diesbezüglich Unterstützung zugesagt. „Wir werden uns mit den Kreisfußballausschüssen zur neuen Saison zusammensetzen und besprechen wie wir dem Kreis Biedenkopf helfen können“, so Peter Schmidt, „wir werden die B-Ligen nach geografischen Gesichtspunkten neu einteilen, wobei wir die Vereine natürlich mitnehmen müssen“.



Aufrufe: 08.6.2020, 08:00 Uhr
Hinterländer AnzeigerAutor