2024-05-02T16:12:49.858Z

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In Eschweiler kicken zahlreiche Minderjährige: Wer sie betreut oder trainiert muss bald sein Führungszeugnis vorlegen. Foto: Andreas Röchter
In Eschweiler kicken zahlreiche Minderjährige: Wer sie betreut oder trainiert muss bald sein Führungszeugnis vorlegen. Foto: Andreas Röchter
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Führungszeugnis oder rote Karte

Clubs müssen Vereinbarung unterzeichnen , wollen sie Fördergeld erhalten

Sportvereine kommen in Eschweiler nur noch in den Genuss einer Jugendförderung, wenn sie eine „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ unterzeichnen.

Die Vereinbarung verpflichtet die Clubs, dass Personen, die Minderjährige betreuen und trainieren, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die neue Richtlinie soll am 8. November vom Stadtrat beschlossen werden.

Diese Vorgehensweise ist per Gesetz vorgeschrieben, aber offensichtlich noch nicht bei allen Eschweiler Vereinen verinnerlicht. Von den im März 2015 angeschriebenen 66 Sportvereinen in Eschweiler meldeten sich bis November des gleichen Jahres gerade einmal 20. Die Stadtverwaltung Eschweiler schrieb die übrigen Clubs noch weitere drei Mal an – bis heute haben vier Vereine nicht reagiert. Bis Oktober hatten zumindest 47 Vertreter von Sportclubs die Vereinbarung unterzeichnet. In den übrigen Fällen bestand keine Jugendarbeit oder der Verein hatte sich inzwischen aufgelöst. Lediglich ein Club verweigerte die Unterschrift. In der Konsequenz wird er keine städtischen Zuschüsse mehr erhalten.

47 000 Euro im Etat

Der Etat des kommenden Jahres sieht vor, dass bis zu 47 000 Euro zur Sportförderung ausgeschüttet werden können. Vereine, die eine städtische oder kreiseigene Sportstätte benutzen, erhalten einen gestaffelten Betrag pro Jahr: Vereine mit bis zu 100 Jugendlichen erhalten 15 Euro pro minderjährigem Mitglied, bei 101 bis 300 Jugendlichen sind 10 Euro pro minderjährigem Mitglied fällig und ab 300 Jugendliche wird ein Betrag von fünf Euro pro jugendlichem Mitglied überwiesen. Die Sportvereine, die keine öffentliche Sportstätte nutzen, werden mit vier Euro pro Jahr und jugendlichem Mitglied bezuschusst. Die Summe orientiert sich an den Daten des Landessportbunds, dem die Mitgliedszahlen mitgeteilt werden müssen. Die Förderung wird übrigens nicht mit der Energiekostenbeteiligung der Vereine verrechnet. In der Sitzung des Sportausschusses am kommenden Dienstag wird über die neue Richtlinie debattiert. Folgen die Kommunalpolitiker dem Vorschlag der Verwaltung, dann tritt sie zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft. Die letzte Veränderung der Vorgaben zur Jugendförderung stammt aus dem jahr 2006.

Aufrufe: 012.10.2017, 15:00 Uhr
pan | AZ/ANAutor