2024-04-25T14:35:39.956Z

Aufreger der Woche

Fehlende Schiedsrichter: Zwei Teams bekommen Punkte zurück

Verbandsgericht kippt wegen abgelaufener Frist das Urteil des FLB-Sportgerichts gegen Großräschen und Bad Liebenwerda

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Gleich vier Vereine in der Landesklasse Süd sind mit Minuspunkten in die Saison gestartet. Wegen fehlender Schiedsrichter hatte das Sportgericht des Fußball-Landesverbandes (FLB) Peitz, Herzberg, Großräschen und Bad Liebenwerda bestraft. Großräschen und Bad Liebenwerda können jetzt aber aufatmen - sie bekommen die Punkte nach der erfolgreichen Berufung zurück.

Jeder Verein muss im Sommer seine einsatzfähigen Schiedsrichter für die kommende Spielzeit melden. Die Anzahl der Unparteiischen, die ein Club mindestens haben muss, richtet sich nach den Mannschaften des Vereins im Spielbetrieb. Sind es zu wenige, drohen erst Geldstrafen. Am Ende könnte sogar nach mehrmaligen Nichterfüllen des Schiedsrichtersolls der Zwangsabstieg stehen.

Bei den vier Landesklasse-Teams SV Großräschen, FC Bad Liebenwerda, VfB Herzberg und Eintracht Peitz ging es zwar noch nicht so weit. Aber das Sportgericht des Fußball-Landesverbandes (FLB) bestrafte sie im Sommer mit Punktverlusten in der aktuellen Spielzeit. Großräschen, Bad Liebenwerda und Herzberg starteten mit drei Minuszählern in die Saison, Peitz sogar mit sechs. Doch gegen das Urteil legten Großräschen und Bad Liebenwerda Berufung beim Verbandsgericht des FLB ein - und bekamen jetzt Recht.

Das bestätigte SV-Abteilungsleiter Ingo Lüdeke gegenüber FuPa Brandenburg. Wegen eines Fehlers des Sportgerichts bekommen beide Vereine ihre Punkte und die Geldstrafe zurück. Denn auch für das Rechtsorgan gelten die in Paragraph 14, Abschnitt 4 der Rechts- und Verfahrensordnung festgeschrieben Fristen. Dort heißt es: "Der Antrag (auf sportgerichtliche Entscheidung, Anm. der Red) ist beim zuständigen Rechtsorgan innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden des Anlasses schriftlich und begründet einzureichen." Im Fall von Großräschen zum Beispiel wurde das aber nicht beachtet: Die Schiedsrichtermeldung, auf die sich das Urteil bezieht, wurde am 30. Juni 2016 abgegeben. Bis Ende Juli 2016 hätte also ein Verfahren eingeleitet werden müssen wegen zu weniger Unparteiischen. Das Sportgericht hat den Fall aber erst im Sommer 2017 verhandelt. Die 30-Tage-Frist war also schon lange abgelaufen.

Peitz und Herzberg hatten keine Berufung eingelegt und können laut Verbandsgerichtsvorsitzenden Jens Kaden jetzt nicht mehr auf die Rückgabe der Punkte hoffen: "Es gelten die Fristen wie in jeder anderen Gerichtsbarkeit." Denn Rechtsmittel gegen ein Urteil müssen laut RuVO innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Entscheidung eingelegt werden.

Großräschen betrifft das aber erneut, denn am Montag bekam Abteilungsleiter Lüdecke gleich ein neues Urteil vom Sportgericht für die inzwischen laufende Spielzeit. "Da wir jetzt Ende September haben, wäre die Frist nach Eingang der Meldung also erneut abgelaufen. Das dürfte sicher auch andere Vereine betreffen", so Lüdeke. Diese hätten jetzt noch die Chance auf Berufung.

Der Großräschener Verantwortliche ist ohnehin der Ansicht, dass Strafen für zu wenige Schiedsrichter nicht mehr zeitgemäß sind und fordert eine breitere Diskussion zu dem Thema: "Das ist ein Unding. Wenn du zum Beispiel noch eine A-Jugend hast, brauchst du noch einen weiteren Schiedsrichter. Damit werden also die Vereine auch noch indirekt bestraft, die Nachwuchsarbeit leisten. Es darf nicht sein, dass man wegen Schiedsrichterunterbestand Punkte abgezogen bekommt. Das ist eine Regelung von 1990. Heute gibt es alleine wegen des demografischen Faktors immer weniger Unparteiische. Da müssen andere Lösungen her. Alle sollten sich an einen Tisch setzen und das besprechen. Bis zur nächsten Meldung ist jetzt fast noch ein Jahr Zeit", so Lüdeke.

Gleichzeitig plädiert er auch dafür, dass die anderen betroffenen Vereine ihre Punkte zurückbekommen. Lüdeke: "Aus sportlichen Gesichtspunkten wäre das nur fair. Es wäre ein Witz, wenn sie die Punkte nicht bekämen. Uns helfen die drei Zähler in unserer gegenwärtigen Situation natürlich weiter. Es ist ein Unterschied, ob man einen oder vier Zähler hat. Am Ende sollten aber alle davon profitieren."

Aufrufe: 026.9.2017, 13:58 Uhr
Sven BockAutor