2024-04-25T08:06:26.759Z

Aufreger der Woche
– Foto: Thomas Rinke

Corona behindert auch die Sportrichter

Die heimischen Kicker sind coronabedingt aktuell zum Pausieren gezwungen – und auch die Rechtsinstanzen des Fußballverbandes haben mit der sich verschärfenden Corona-Krise zu kämpfen.

Geplante Verhandlungen konnten und können nicht stattfinden. Ein Urteil aus dem Fußballkreis Trier/Saarburg hat die Bezirksspruchkammer unterdessen bestätigt.

Nach den Vorkommnissen rund um die Partie der A-Junioren-Kreisliga am 18. September zwischen dem Jugendförderverein (JFV) Hunsrück-Hochwald und der U20 des TuS Trier-Euren waren die Wogen hochgeschlagen. Im Raume standen Rassismusvorwürfe. Der Eurener Trainer Thomas Hellgrewe sah beim 3:3 des TuS in Geisfeld seine beiden afrikanischstämmigen Schützlinge Moussa Kande und Enoch Hagan während der Partie als Zielscheiben von Verunglimpfungen. Die Gastgeber wehrten sich vehement gegen die Vorwürfe (TV berichtete).

Achim Kroth, der Vorsitzende des Verbandsgerichts, teilt auf TV-Anfrage mit, dass inzwischen das Verfahren gegen den Trainer des JFV, Michael Heib, eingestellt worden sei: „Der TuS Euren hat in einer ergänzenden Stellungnahme ausgeführt beziehungsweise klargestellt, dass man zwar Zurufe mit beleidigendem/diskriminierendem Inhalt ‚aus Richtung der Ersatzbank’ des JFV Hunsrück-Hochwald vernommen habe, diese jedoch wegen der Vielzahl der sich dort aufhaltenden Personen, wie etwa Trainer, Betreuer, weitere Mannschaftsverantwortliche und mehrere Ersatzspieler ‚keiner konkreten Person als Urheber zuordnen’ konnte.“

Von daher richte sich das Verfahren jetzt noch gegen den aus 14 Clubs bestehenden JFV Hunsrück-Hochwald – wegen der durch den TuS Euren behaupteten Zurufe aus dem Bereich der Ersatzbank einerseits und seitens der Zuschauer andererseits sowie persönlich gegen den Verfasser des Livetickers. Dabei soll es sich nach bisheriger Kenntnis um einen als Besucher anwesenden Jugendspieler des JFV Hunsrück- Hochwald gehandelt haben.

Von der Terminierung der eigentlich für Anfang November geplanten mündlichen Verhandlung musste das Verbandsgericht aufgrund der inzwischen behördlich angeordneten Kontaktverbote während des gesamten Monats vorläufig absehen. „Bei Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten müssten deutlich mehr als zehn Personen aus entsprechend vielen Haushalten im Sitzungssaal zusammentreffen, was derzeit nicht zulässig ist“, lässt Kroth durchblicken.

Wann die Verhandlung durchgeführt werden kann, hänge vom weiteren Verlauf der Pandemie und den jeweiligen Vorgaben ab. Kroth hofft, die Verhandlung zumindest im ersten Quartal des kommenden Jahres durchführen zu können, sofern es die Rechtslage dann zulasse.

Bestätigt hat die Bezirksspruchkammer das Urteil der Trier/Saarburger Rechtsinstanz, wonach der SV Krettnach die am 20. September beim 3:1 im Auswärtsspiel in der B-Liga Trier/Saar gegen die SSG Mariahof errungenen Punkte behalten darf. Statt einen Elfmeter wegen eines zu früh in den Strafraum gelaufenen SSG-Akteurs beim Stande von 1:0 wiederholen zu lassen, entschied der Unparteiische nicht etwa auf Strafstoß-Wiederholung, sondern regelwidrig auf Abstoß vom Krettnacher Tor. Die in Unterzahl spielenden Gäste kamen in der Folge noch zu drei Treffern.

Der Fehler des Schiedsrichters war auch nach Ansicht der Bezirksspruchkammer unstrittig. Jedoch habe dieser keinen maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang der Begegnung gehabt. Nur wenn dieser Umstand zutrifft, kommt es nach geltender Rechtslage zu einer Neuansetzung. Da die SSG nach TV-Informationen offenbar von einem anderen Termin ausgegangen war und so kein Mariahofer Vertreter an der Verhandlung teilnahm, könnte es hier aber noch ein Nachspiel geben. Offiziell wollte sich die SSG indes noch nicht zu ihrer weiteren Vorgehensweise äußern.

Ebenfalls in der B-Liga Trier/Saar wurde am vorvergangenen Sonntag die Partie zwischen der SG Franzenheim/Pellingen und dem SV Trier-Olewig beim Stande von 2:2 in der Nachspielzeit abgebrochen. Nach einem für die Gastgeber verhängten Strafstoß fühlte sich der Unparteiische durch einen Olewiger bedroht und beendete das Spiel vorzeitig. Aufgrund der Corona-Vorgaben kann auch Kreisspruchkammer-Vorsitzender Josef Maximini aktuell nicht zu einer mündlichen Verhandlung einladen und ist aktuell dabei, schriftliche Stellungnahmen einzuholen. Er stellt sich aufgrund, weiterer vom Schiedsrichter angeführter unsportlicher Aktionen der Gäste auf ein „umfangreiches Verfahren“ ein. Wenn der Abbruch in der Tat auf das Fehlverhalten der Olewiger zurückzuführen ist, gewinnt Franzenheim das Duell am Grünen Tisch.

Aufrufe: 04.11.2020, 00:26 Uhr
Andreas Arens Autor