2024-04-16T09:15:35.043Z

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TuS-Abteilungsleiter Rüdiger Nowak (l.) ist sauer - dennoch verzichtet man auf einen Einspruch beim Verbandssportgericht. Foto: Schmautz
TuS-Abteilungsleiter Rüdiger Nowak (l.) ist sauer - dennoch verzichtet man auf einen Einspruch beim Verbandssportgericht. Foto: Schmautz

Der Freie TuS verzichtet auf einen Einspruch

Allerdings in der Ärger über das Urteil groß: TuS-Abteilungsleiter Rüdiger Nowak zeigt die Gründe auf +++ Nun geht es für den TuS in die Relegation

Sieht man die Tabelle der Kreisklasse II, dann könnte man denken, dass beim Freien TuS nach dem letzten Spieltag der Meistersekt in Hülle und Fülle geflossen ist. Der TuS führt in der Endtabelle mit einem Punkt vor Prüfening. Gefeiert haben allerdings die Prüfeninger, die Freien müssen in der Relegation gegen Kareth II den Aufstieg in die Kreisliga angehen. Fakt ist, dass sowohl das Kreis- auch als das Bezirkssportgericht dem FSV Prüfenting drei Punkte zugeschrieben haben. „Im Prinzip könnten wir bis zum kommenden Samstag noch Einspruch am Verbandssportgericht einlegen, aber darauf werden wir verzichten“, erklärt TuS-Abteilungsleiter Rüdiger Nowak, der Versäumnisse einräumt. „Ja, wir haben einen Fehler begangen. Aber dennoch ist der Ärger bei uns groß!“

Zurück zur Ausgangslage: Am 7. April kam es zum Spitzenspiel zwischen dem Freien TuS und dem FSV Prüfening. Dieses endete 0:0. Vor der Partie wurde Neuzugang Kevin Kasprzak, der ausgerechnet vom Gegner in der Winterpause an die Schillerwiese gewechselt ist, von Schiedsrichter Markus Wagenhuber darauf hingewiesen, dass im Online-Pass kein Bild hochgeladen war. Kasprzak konnte sich ausweisen und durfte spielen. Alles schien gut zu sein, doch der Freie TuS versäumte es innerhalb von drei Tagen das Bild im Online-Pass hochzuladen. Dies geschah erst am 12. Mai, also fünf Tage später. Aus diesem Grund bekam der FSV sowohl vom Kreis- als auch vom Bezirkssportgericht die drei Punkte zugesprochen. Der Freie TuS verlor nicht nur einen Zähler, sondern wurde sogar noch mit zwei weiteren Punkten Abzug bestraft. „Eigentlich hätten wir noch bis zum nächsten Samstag die Möglichkeit, am Verbandssportgericht Einspruch zu erheben. Somit würde sich allerdings die Relegation auf unbestimmte Zeit verschieben. Deshalb werden wir diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen“, so Nowak, der aber in einer Stellungnahme auf einige Dinge hinweisen möchte.

Zum einen ärgert er sich, dass im Internet veraltete Bestimmungen zu finden waren. In dem vom TuS hinzugezogenen Dokument war von einer Drei-Tage-Regelung nichts zu finden. „Wir haben das Bild bis zum nächsten Spiel hochgeladen, weil wir offenbar einer veralteten Satzung im Onlinebereich des Fußballverbandes aufgesessen sind.“ Es könne nicht angehen, dass von Verbandsseite nicht mehr gültige Bestimmungen zu finden seien. Ferner störte sich Nowak am Ton des Sportgerichts: „Ich verbitte mir, dem Freien TuS Vorsatz zu unterstellen. Welches Interesse hätten wir haben sollen? Der Spieler hat einen gültigen Spielerpass. Nur im Online-Pass war das Bild nicht hochgeladen.“ Weiter empfindet es Rüdiger Nowak als sehr schade, „dass Schlampereien bei Vereinen in höchstem Maße sanktioniert werden, der Verband auf dem eigenen Auge jedoch blind zu sein scheint. Das Kreissportgericht hat elf Tage für ein Urteil gebraucht, das Bezirkssportgericht hat die Berufung fünf Tage zunächst liegen gelassen, bevor man sich damit beschäftigt hat. Dies hat das Verfahren in die Länge gezogen und eine letztinstanzliche Klärung zeitlich nicht gerade einfach gestaltet“.

Durch das „Liegenlassen“ des Falles bei den Gerichten sei nun die Situation entstanden, dass der TuS für die Anrufung des Verbandssportgerichtes bis einen Tag vor der Relegation Zeit hat. Ferner sei in der Zwischenzeit auch eine veränderte Tabelle online zu sehen gewesen, was einer Vorverurteilung vor dem endgültigen Urteil gleichkomme. „Ich finde diesen laxen Umgang mit der Rechtsordnung bedenklich“, bekräftigt Nowak, der davon absehen wird, in nächster Zeit eine Mannschaft für den Toto-Pokal oder für die Hallenkreismeisterschaft zu melden.

Mehr als bedenklich sei für den Abteilungsleiter zudem die Tatsache, dass das Sportgericht den Fall eines nicht hochgeladenen Bildes eines Spielers, der Spielrecht besitzt, gleichsetzt mit Fällen, in denen Spieler definitiv kein Spielrecht besitzen würden. „Dies ist eine Ohrfeige für das Ehrenamt. Der Verband muss hier dringend lernen zu differenzieren.“ Und noch etwas möchte Nowak klar zu verstehen geben: „Wir wollen nicht als schlechter Verlierer dastehen. Aber ich finde es wichtig, auf einige Dinge hinzuweisen. Denn das, was uns widerfahren ist, kann in ein paar Wochen dem nächsten Verein passieren.“ Und weit braucht Nowak nicht zu fahren. Auch der VfB Bach musste vor wenigen Monaten einen Vier-Punkte-Abzug hinnehmen, obwohl der Verband daran nicht ganz unschuldig war. Somit stellt sich der Freie TuS der Relegation. Mit aller Kraft wird man nun versuchen, den Aufstieg kommenden Sonntag gegen Kareth II perfekt machen zu können.

Anbei die Stellungnahme von TuS-Abteilungsleiter Rüdiger Nowak:

Stellungnahme von Rüdiger Nowak, 1. Abteilungsleiter & Sportlicher Leiter zum Urteil des Bezirkssportgerichtes / Regensburg, 19.5.2019

Der Freie TuS Regensburg nimmt das Urteil des Bezirkssportgerichtes vom 18.5. zur Kenntnis. Zur rechtlichen Situation möchte ich feststellen: Generell steht uns innerhalb einer Frist von einer Woche die Möglichkeit zu, das Verbands-Sportgericht anzurufen. Diese Frist endet am kommenden Samstag.

Zum Sachverhalt: Beim Spiel unserer ersten Mannschaft ist das Foto eines Spielers nicht im Online-Spielbericht hochgeladen gewesen. Dies ist unser Fehler. Wir haben das Bild bis zum nächsten Spiel hochgeladen, weil wir offenbar einer veralteten Satzung im Onlinebereich des Fußballverbandes aufgesessen sind.

Mich stören an diesem Urteil und an diesem Verfahren mehrere Dinge. Allen voran der Tonfall, den das Bezirkssportgericht anschlägt. Ich verbitte mir, dem Freien TuS Vorsatz zu unterstellen. Welches Interesse hätten wir haben sollen? Der Spieler hat einen gültigen Spielerpass. Nur im Online-Pass war das Bild nicht hochgeladen. Ein Hinweis vom Schiedsrichter hätte gereicht, um das Missverständnis noch vor Ort zügig zu klären. Der Unterton des Vorsatzes ist Seitens des Verbandes – namens des Sportgerichtes – vollkommen unangemessen. Auch finde ich es schade, dass Schlampereien bei Vereinen in höchstem Maße sanktioniert werden, der Verband auf dem eigenen Auge jedoch blind zu sein scheint. Das Kreissportgericht hat 11 Tage für ein Urteil gebraucht, das Bezirkssportgericht hat die Berufung 5 Tage zunächst liegen gelassen, bevor man sich damit beschäftigt hat. Dies hat das Verfahren in die Länge gezogen und eine letztinstanzliche Klärung zeitlich nicht gerade einfach gestaltet. Durch das Liegenlassen des Falles bei den Gerichten ist nun die Situation entstanden, dass wir für die Anrufung des Verbandssportgerichtes bis einen Tag vor der Relegation Zeit haben.

In der Zwischenzeit ist auch eine veränderte Tabelle online zu sehen gewesen, was einer Vorverurteilung vor dem endgültigen Urteil gleichkommt. Ich finde diesen laxen Umgang mit der Rechtsordnung bedenklich.

Mehr als bedenklich ist zudem die Tatsache, dass das Sportgericht den Fall eines nicht hochgeladenen Bildes eines Spielers, der Spielrecht besitzt, gleichsetzt mit Fällen, in denen Spieler definitiv kein Spielrecht besitzen. Dies ist eine Ohrfeige für das Ehrenamt. Der Verband muss hier dringend lernen zu differenzieren. Vereine sind immer dann Recht, wenn der Toto-Pokal oder eine Hallenkreismeisterschaft mit möglichst vielen Mannschaften bestückt werden sollen. Hier habe ich mich in der Vergangenheit immer eingesetzt, dass der Freie TuS an diesen Wettbewerben teilnimmt. Diese Wettbewerbe werden bei uns im Herrenbereich zunächst nicht mehr auf der Tagesordnung stehen.

Wir wollen nicht als schlechter Verlierer dastehen. Aber ich finde es wichtig, auf einige Dinge hinzuweisen. Denn das, was uns widerfahren ist, kann in ein paar Wochen dem nächsten Verein passieren.

Aufrufe: 021.5.2019, 20:00 Uhr
Redaktion RegensburgAutor