2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
F: Thomas Rinke
F: Thomas Rinke

Spieler des FC Zons: Drei Monate Haft auf Bewährung

Strafe nach Kopfstoß in einem Testspiel gegen den CfR Links

Nicht selten kommt es inzwischen vor, dass Gewaltausbrüche auf dem Fußballplatz eine Fortsetzung nicht nur vor der Spruchkammer, sondern auch vor einem ordentlichen Gericht finden. So hatte nun ein Vorfall in einem Freundschaftsspiel für einen Angreifer des FC Zons Folgen. Das berichtet der Express.

In einem Testspiel gegen den CfR Links aus Düsseldorf hatte sich der Neusser zu einem Kopfstoß hinreißen lassen, der sich aus einem Gerangel heraus ereignet hatte. Der Gegenspieler ging zu Boden, klagte nach einer Prellung auch drei Tage lang über Ohrgeräusche.

Die Richterin am Düsseldorfer Amtsgericht hörte zwar die Entschuldigung des Angeklagten, vertrat jedoch die Auffassung, dass eine Kopfnuss so dermaßen nicht mehr dem Fair Play entspreche, dass sie es nicht bei einer Geldstrafe belasen können. So wurde der Zonser Spieler zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Vergleicht man den Vorfall mit anderen Vergehen, die sich auf Fußballplätzen bereits ereignet haben, so wird schnell klar, dass es durchaus vorkommt, dass sich auf Fußballplätzen Szenen abspielen, bei denen die Beklagten sich sehr schnell einem Vorwurf ausgesetzt sehen könnten, bei dem eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht kommt. Das ist ohne Vorstafen bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren der Fall. Dies sollte bedacht werden, bevor sich Fußballer auf dem Platz zu etwas rinreißen lassen. Vielleicht ist auch nur dies ein Weg, der Gewalt auf den Fußballplätzen endlich Herr zu werden.

Aufrufe: 04.8.2016, 14:18 Uhr
redAutor