2024-04-23T13:35:06.289Z

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Symbolfoto: Patrick Seeger
Symbolfoto: Patrick Seeger

Urteil: Wertung für Weizen - und Geldstrafe gegen Zuschauer

Bezirkssportgericht fällt Urteil nach Vorfall in der Partie zwischen dem FC Weizen und dem SC Lauchringen

Das Bezirkssportgericht Hochrhein hat in der Sportrechtssache aus dem abgebrochenen Kreisliga A-Spiel (Bezirk Hochrhein) zwischen dem FC Weizen und dem SC Lauchringen ein Urteil gefällt. Das Spiel wird mit 4:1 für den FC Weizen gewertet und eine Geldstrafe gegen einen Zuschauer ausgesprochen.
Das Kreisliga A-Spiel zwischen dem FC Weizen und dem SC Lauchringen am 8.9.2018 wurde in der 85. Minute abgebrochen, nachdem das Team des SC Lauchringen nach einer rassistischen Beleidigung gegen einen Mitspieler das Spielfeld verlassen hatte. Das Bezirksportgericht Hochrhein hat nun befunden, dass das Spiel entsprechend dem Stand zum Zeitpunkt des Abbruches mit 4:1 Toren und drei Punkten für den FC Weizen als gewonnen gewertet wird.

Das Sportgericht erkennt die Reaktion des SC Lauchringen als Zeichen der Solidarität für den Spieler Kebba Mamadou und eindeutige Geste für die Integrationsfähigkeit und die bisherige Integrationsleistung des Fußballsports an. Aufgrund dieser besonderen Umstände wird die normalerweise gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung vom SC Lauchringen zu erhebende Geldstrafe nicht erhoben.

Der Zuschauer, der die diskriminierenden Äußerungen getätigt hat, konnte im Laufe des Verfahrens ermittelt werden. Er wird nach sorgfältiger Abwägung der für und gegen den Zuschauer und den FC Weizen, sprechenden Umstände mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt. Bei der Höhe der Strafe hat das Bezirkssportgericht unter anderem berücksichtigt, dass sich der Zuschauer telefonisch beim Spieler entschuldigt und dieser die Entschuldigung auch angenommen hat. Weiterhin wurden die Bemühungen des FC Weizen nach Aufklären des Sachverhalts und die in einem offenen Brief ausgesprochenen bedauernden und um Nachsicht bittenden Worte gewürdigt.

Die Höhe der Geldstrafe soll darüber hinaus der Nachahmungsgefahr wirkungsvoll vorbeugen und deutlich zum Ausdruck bringen, dass der SBFV und seine Entscheidungsträger, solche Vorkommnisse nicht sehen wollen.

Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 60 Euro tragen die beteiligten Vereine zu gleichen Teilen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aufrufe: 026.9.2018, 11:33 Uhr
Pressemitteilung SBFVAutor