Die ausgefallene Partie gegen den SC Tapfheim wird mit 2:0 für den FC Unterbechingen gewertet, der SC Tapfheim erhält obendrein eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro. Am 20. März waren die Tapfheimer aufgrund einiger Krankheitsfälle kurzfristig nicht zum Punktspiel angetreten.
Nach Tapfheimer Angaben standen nur sieben Spieler für das A-Klassenteam zur Verfügung. Gleichzeitig traten die Tapfheimer aber zum Reservenspiel gegen den VfL Zusamaltheim an, um ein vorzeitiges Ausscheiden dieses Teams aus dem Spielbetrieb wegen dreimaligem Nichtantreten zu verhindern. Das Kreissportgericht Donau kam nach Überprüfung des Sachverhalts zu der Ansicht, dass der SC Tapfheim nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um das Verbandsspiel der ersten Mannschaft durchzuführen. Somit erfolgte die Spielwertung zugunsten des FC Unterbechingen.