2024-04-25T10:27:22.981Z

Allgemeines
– Foto: Mathias Leschek

Regierung: Sport soll größtenteils wieder heruntergefahren werden!

Ausnahmen gelten für erste Ligen sowie für die Nationalmannschaften +++ gesetzliche Umsetzung der Maßnahmen erst kommende Woche +++ Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr

Um einer Überlastung des Gesundheitssektors vorzugreifen, hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, die auch in die Welt des Sports eingreifen. Die neuen Kontaktbeschränkungen betreffen den Sport im Allgemeinen und aus FuPa-Sicht den Fußball im Besonderen. Sie sollen auf Wunsch der Regierung bis Ende kommender Woche zur Abstimmung vorgelegt werden und bei positivem Votum ab dem Moment in Kraft treten.
Maximal vier Personen sollen nach Wunsch der Regierung gleichzeitig als Gäste zusammen empfangen werden dürfen, bei jeder Zusammenkunft von mehr als vier Menschen an einem Ort gilt die Maskenpflicht, sowohl in Innenräumen als auch in Außenbereichen. Dies gilt z.B. für Vereinsversammlungen und Vorstandssitzungen als auch beim Training (s.u.). Bei Versammlungen von mehr als zehn Personen gelten Maskenpflicht und das Einhalten einer Distanz von zwei Metern. Die neuen Regeln werden für einen Monat gelten, inklusive einer Ausgangssperre von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens am Folgetag.

„Im Sport zählt auch die Regel der Vier. Training kann stattfinden, wenn nicht mehr als vier Leute zusammenkommen. Über vier gilt die Maskenpflicht und über zehn gelten zusätzlich zwei Meter Abstand“, so Premier Xavier Bettel in der heutigen Pressekonferenz. „Im Sport werden alle Meisterschaften abgesagt, außer die der ersten Ligen und die Spiele von Nationalmannschaften“ so Bettel weiter. Entsprechende Dispositionen werden über das Wochenende noch ausgearbeitet. Will heißen: normalerweise dürften im Fußball ab dem kommenden Wochenende nur noch die BGL Ligue und Mitte November die Nationalmannschaft zu Spielen antreten, alle anderen Ligen hätten dann während einem Monat Zwangspause. Auch die erste Damen-Liga sowie die Champions-League-Partien der Racing-Frauen müssten von der Ausnahme betroffen sein.

Weitere Details erhoffen wir uns demnächst auch von Seiten des COSL und der FLF, eventuell auch auf deren Kongress morgen in Useldingen.

Aufrufe: 023.10.2020, 16:30 Uhr
Paul KrierAutor