2024-05-10T08:19:16.237Z

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Max Kothny glaubt nach dem Urteil an die DFB-Pokal-Teilnahme gegen den FC Schalke 04.
Max Kothny glaubt nach dem Urteil an die DFB-Pokal-Teilnahme gegen den FC Schalke 04. – Foto: Klaus Rainer Krieger (www.fupa.net/oberbayern)

Kothny rechnet mit Pokal-Spiel gegen S04 - BFV kündigt Entscheidung an

Reaktionen zum Urteil des Landgerichts

Das Chaos um den Gegner des FC Schalke im DFB-Pokal geht weiter. Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny glaubt fest an das Duell gegen die Knappen. Die Stimmen zum Urteil.
  • Der FC Schalke 04 wartet weiterhin auf seinen Gegner in der 1. Runde im DFB-Pokal 2020/21.
  • Das Landesgericht München hat mit seinem Urteil den Ball zum Bayerischen Fußball-Verband (BFV) zurückgespielt, der entweder Türkgücü München melden oder die eigene Spielordnung ändern muss.
  • Die Reaktionen zum Urteil vom Mittwochnachmittag.

München - Die Entscheidung ist, dass es keine Entscheidung gibt. Das Landgericht München I hat den Streitfall mit seinem Urteil am Mittwoch zurück an den BFV gegeben. Der Verband muss entweder nach der Spielordnung vom 5. Mai den inzwischen in der 3. Liga spielenden Aufsteiger Türkgücü München melden oder die eigene Spielordnung ändern. Diese beiden Optionen hat das Gericht am Mittwoch aufgezeigt.

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Ein Beitrag geteilt von fussball-vorort.de (@fussballvorort) am Sep 30, 2020 um 6:50 PDT

Während Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny den Ausgang mindestens als Teilerfolg wertet und mehr denn je an die Partie gegen den FC Schalke 04 glaubt, räumt von der Gegenseite Jürgen Igelspacher ein, dass sich der BFV mehr erhofft hat. Der Geschäftsführer kündigt eine baldige Entscheidung an.

Anne-Kristin Fricke, Sprecherin des Landgerichts München, erörtert, wie das Urteil von Richterin Gesa Lutz zu verstehen ist und welche weiteren Optionen den beiden Parteien offen stehen.

Max Kothny (Geschäftsführer Türkgücü München) über...

... das Urteil:

Ich verstehe es als Teilerfolg. Es zeigt zumindest, dass es richtig war, dass wir dagegen vorgegangen sind. Es zeigt auch, dass wir nach der Spielordnungsänderung im Mai hätten gemeldet werden sollen und es zeigt vor allem auch, dass die kurzfristige Änderung am 1. September kartellrechtlich nicht zulässig ist. Von daher gehe ich davon aus, dass wir für den DFB-Pokal gemeldet werden, außer, der Bayerische Fußball-Verband versucht sich wieder auf die Schweinfurter Seite zu begeben und die Spielordnung erneut zu ändern.

... den Zeitplan:

Den 15. Oktober habe ich jetzt mal angestrichen. Wir könnten spielen, die Frage ist wo. Da müssen wir noch ein bisschen abwarten.

... die Schuldfrage:

Für den Fußball ist es bitter, aber ich glaube nicht, dass wir die Schuldigen hinter der ganzen Geschichte sind. Ich glaube, das hat das Gericht jetzt auch bestätigt. Wir müssen es nüchtern betrachten.

FB fvo

Jürgen Igelspacher (Geschäftsführer BFV) über ...

... das Urteil:

Wir hatten nach der ausführlichen Erörterung am Montag schon bessere Hoffnung. Wir dachten, es würde anders für uns ausgehen. Juristisch oder final bewerten kann ich es nicht. Wir müssen erst die Gründe lesen. Fußball-technisch steht alles auf Anfang. Wir haben aktuell keinen Teilnehmer. Wir müssen Türkgücü nicht verpflichtend melden. Wir müssen uns neu überlegen, wenn wir melden und müssen das erneut begründen. Von dem her steht es 1:1 oder 0:0. Das Spiel hat noch nicht begonnen. Es wird neu beginnen mit der Entscheidung des Bayerischen Fußball-Verbandes.

... den Zeitplan:

Es tickt die Uhr. Wir haben am Montag in der ausführlichen Gerichtsverhandlung unsere Gründe und Begründungen für unsere Entscheidung und für den aus unserer Sicht gerechten Interessensausgleich dargelegt. Das Gericht konnte es wohl aus formalen Gründen, wie es selbst argumentiert hat, nicht berücksichtigen. Gegebenenfalls fällt aus diesen Gründen eine neue Entscheidung, aber wir müssen erst die Gründe der Entscheidung lesen. Dann wird neu entschieden und ja, es wird schnell entschieden.

Sprecherin Landgericht, Dr. Anne-Kristin Fricke über...

... die Urteilsfindung:

Das Gericht hat weder 100 Prozent dem Kläger noch dem Beklagten Recht gegeben, sondern es hat einen salomonischen Mittelweg gewählt. Es hat zum einen gesagt, so, wie der BFV in der Vergangenheit entschieden hat, war es rechtswidrig, aber es hat jetzt nicht seine einstweilige Verfügung aufrecht erhalten, sondern gesagt, der BFV hat die Möglichkeit, hier neu zu entscheiden und es wurde ihm sozusagen ein Fahrplan mit auf den Weg gegeben, wie er entscheiden könnte, unter welchen Kriterien, um dann zu einer nicht kartellwidrigen Entscheidung zu gelangen.

... weitere rechtliche Möglichkeiten für den BFV und Türkgücü München:

Da jetzt weder Türkgücü noch der BFV oder DFB komplett gewonnen haben, haben jetzt rechtlich beide Parteien die Möglichkeit, in Berufung zu gehen vor dem Oberlandesgericht in München. Es läuft eine Berufungsfrist von einem Monat. Es steht beiden der Rechtsweg offen. Dort würde dann die Entscheidung des Landgericht Münchens überprüft. Deshalb ist fraglich, inwieweit der Zeitplan eingehalten werden kann, wenn sich die Parteien in der Berufungsinstanz erkundigen wollen, wie es weitergeht oder ob die Entscheidung richtig ist, die das Landgericht München I gefällt hat.

(Nico-Marius Schmitz und Jörg Bullinger)

Aufrufe: 030.9.2020, 21:18 Uhr
Nico-Marius Schmitz / Jörg BullingerAutor