München - Die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. Der FC Schalke 04 hat noch keinen sicheren Gegner für die erste Runde im DFB-Pokal. Das Landgericht München hat nach dem Widerspruch des BFV gegen die einstweilige Verfügung von Türkgücü München eine Entscheidung getroffen.
Der BFV muss entweder seine Spielordnung erneut ändern oder nach der Spielordnung vom 5. Mai Drittligist Türkgücü München als Gegner der Knappen melden.
Bei der Verhandlung am Montag wurde bereits der 14. oder 15. Oktober als Termin für die Austragung der Partie genannt. Die Zeit läuft also. Am 15., einem Donnerstag, ist bereits die Partie des FC Bayern beim 1. FC Düren angesetzt. Am Sonntag, den 18. Oktober, wird im Rahmen der ARD-Sportschau die 2. Runde live ausgelost. Bis dahin muss dann wahrscheinlich auch das Duell zwischen den Königsblauen und Türkgücü München oder dem 1. FC Schweinfurt gespielt sein.
Richterin Gesa Lutz hat vor zwei Tagen angekündigt, dass für eine weitere Instanz vor dem Oberlandesgericht die Zeit fehlt. Die Berufungsfrist liegt demnach bei einem Monat. Die unterlegene Partei kann dann zwar weitere rechtliche Schritte einleiten, auf die Entscheidung, wer gegen den FC Schalke 04 in der 1. Runde spielen wird, hätte der Gang vor das Oberlandesgericht aber keinen Einfluss mehr. Türkgücü hatte bereits eine Schadenersatzklage angekündigt, falls doch die Schweinfurter antreten dürfen.
Eigentlich hatten der BFV und dessen Präsident Rainer Koch geplant, dass Türkgücü München den Zuschlag als Aufsteiger für die 3. Liga bekommt und der 1. FC Schweinfurt als Zweitplatzierter der Regionalliga Bayern dafür am DFB-Pokal teilnimmt. Diese Idee platzte, nachdem Türkgücü per einstweiliger Verfügung die für den 13. September geplante Partie der „Schnüdel“ auf Schalke verhindert hat.
Hasan Kivran, Präsident, Geldgeber und starker Mann bei Türkgücü München, begründete den Gang vors Gericht damit, dass die Unterfranken ihren Teil der Absprache nicht eingehalten und sich beim DFB nach der Lizenzierung des Aufsteigers erkundigt hätten. Deswegen sah sich der Neuling der 3. Liga nicht mehr an die Vereinbarung gebunden.
(Nico-Marius Schmitz und Jörg Bullinger)