2024-04-20T08:00:28.265Z

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Die Entscheidung ist gefallen. Schalke 04 spielt gegen den 1. FC Schweinfurt.
Die Entscheidung ist gefallen. Schalke 04 spielt gegen den 1. FC Schweinfurt. – Foto: mis

BFV gewinnt: Schweinfurt im DFB-Pokal - Türkgücü will "Urteil prüfen"

Schiedsgericht beendet Hängepartie

Das vom BFV angerufene Schiedsgericht hat entschieden, dass der 1. FC Schweinfurt gegen den FC Schalke 04 antritt. Türkgücü München will das "Urteil intensiv prüfen".
  • Der FC Schalke 04 hat endliche einen Gegner in der 1. Runde des DFB-Pokals.
  • Das vom BFV angerufene Schiedsgericht hat dem Verband Recht gegeben und der 1. FC Schweinfurt spielt in der kommenden Woche gegen die Knappen.
  • Türkgücü München sieht. "grobe kartellrechtliche Verstöße" und will das Urteil "intensiv prüfen".


Update 20:00 Uhr:
Jetzt hat Türkgücü München reagiert. Der Verein kündigt an, das Urteil prüfen zu wollen. Geschäftsführer Max Kothny hat sich auf Rückfrage von tz und Münchner Merkur zu Wort gemeldet.

"Das fragwürdige Urteil gegen die Türkgücü München Fußball GmbH werden wir intensiv prüfen. Es liegen grobe kartellrechtliche Verstöße vor. Nicht umsonst führen wir vor ordentlichen Gerichten wie dem Landgericht München und dem Oberlandesgericht in der Kartellrechtskammer ein Verfahren. Das Schiedsgericht, das keinerlei Spezifizierung für Kartellrecht hat, sehen wir als unzuständig in dieser Sache. Wir werden den Entscheid des Schiedsgerichts so nicht akzeptieren können und beraten über die weiteren Schritte.“

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UPDATE 19:00: Der BFV hat Recht bekommen und meldet den 1. FC Schweinfurt im DFB-Pokal.

Die Pressemeldung des BFV

Es bleibt dabei: Der 1. FC Schweinfurt 05 vertritt die bayerischen Farben in der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde gegen den FC Schalke 04. Das unabhängige Schiedsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Meldung des FC 05 zur DFB-Pokal-Teilnahme 2020/21 durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) bestätigt. Ein entsprechender Schiedsspruch erging an diesem Dienstagabend. Vorausgegangen war tags zuvor eine mündliche Verhandlung in Nürnberg.

„Wir haben uns von Beginn an nach Kräften bemüht, in dieser schwierigen Phase eine gerechte Lösung zu finden. Diese schon im Frühjahr geschaffene Lösung wurde jetzt auch so vom unabhängigen Schiedsgericht bestätigt“, sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier in einer ersten Reaktion: „Wir hätten uns diese gerichtliche Auseinandersetzung sehr gerne erspart. Denn am Ende gibt es hier keine Gewinner, Verlierer war der Fußball.“

Drittligist Türkgücü München war gegen die Meldung von Schweinfurt im einstweiligen Verfügungsverfahren vorgegangen und hatte seinerseits Ansprüche angemeldet, im Pokal-Wettbewerb teilzunehmen. Durch die Entscheidung des Schiedsgerichts in Nürnberg, das der BFV angerufen hatte, steht nun fest, dass – wie vom Verband vorgesehen – Schweinfurt das Erstrundenspiel gegen den FC Schalke 04 bestreitet. Gespielt wird am Dienstag, 3. November 2020 (16.30 Uhr, live bei SKY). Die Schiedsgerichtsvereinbarung schließt einen Gang zu ordentlichen Gerichten aus.

+++ Erstmeldung vom 27. Oktober, 18 Uhr +++

Der Pokalstreit zwischen dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) und Drittligist Türkgücü München um die Teilnahme am Erstrundenduell gegen Schalke 04 wird vor dem Nürnberger Schiedsgericht fallen. Das bestätigte der Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), der damit einen Antrag von Türkgücü auf die Feststellung der Unzulässigkeit dieses Verfahrens zurückwies.

Der BFV darf nun wieder hoffen, dass seine Nominierung von Viertligist Schweinfurt 05 als Gegner von Schalke 04 Bestand haben wird. Der Verband hatte in der Sache Anfang Oktober sein beim Oberlandesgericht in Nürnberg angesiedeltes Schiedsgericht angerufen.

DFB-Pokal: 1. Rundenpartie des FC Schalke soll kommende Woche stattfinden

Das BayObLG kam zu dem Schluss, dass die im Zulassungsvertrag für die Regionalliga-Saison 2019/20 enthaltene und damit von Türkgücü mit unterschriebene Schiedsklausel wirksam sei. Der Streit sei trotz des in der Zwischenzeit erfolgten Aufstiegs des Klubs "von der Schiedsvereinbarung umfasst", weil er "während der Teilnahme von Türkgücü München an der Regionalliga Bayern im Spieljahr 2019/2020 entstanden" sei. Auch verstoße die Schiedsabrede nicht gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot. Damit sei das Verlangen des BFV "nach einer Schiedsvereinbarung (...) durch sachliche Gründe gerechtfertigt".

Das Pokalspiel soll am 3. oder 4. November (16.30 Uhr/Sky) ausgetragen werden. Türkgücü fordert den Platz als bayerischer Vertreter und damit S04-Gegner für sich ein. Der BFV hatte nach der Saison-Unterbrechung wegen der Corona-Pandemie aber den Regionalligisten Schweinfurt 05 nominiert - und will bei dieser Entscheidung bleiben.

(SID)

Aufrufe: 027.10.2020, 20:00 Uhr
FVO mit Material vom SIDAutor