2024-05-08T14:46:11.570Z

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Symbolfoto: Patrick Seeger
Symbolfoto: Patrick Seeger

Verbandssportgericht weist Einspruch des FC RW Salem zurück

Keine Aufstockung der Landesliga Staffel III vorgesehen

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Das Saisonfinale der Landesliga III war an Spannung kaum zu überbieten. Im Abstiegskampf lagen am Ende die Teams der Plätze elf bis 15 punktgleich, einzig durch das Torverhältnis getrennt. Dabei gelang der DJK Villingen mit einem 1:0-Sieg beim FC 08 Villingen II noch die Rettung. Doch die Partie sorgte für Ärger bei der Konkurrenz - der FC RW Salem, Tabellen-14., legte Einspruch ein. Diesen hat das Verbandssportgericht des Südbadischen Fußballverbandes nun abgelehnt, so dass Salem auf den Aufstieg des FC Singen in die Verbandsliga hoffen muss - dann bliebe auch der Tabellen-14. in der Landesliga. Nachfolgend die Pressemitteilung des SBFV:
Der vom FC RW Salem beim Verbandssportgericht eingelegte Einspruch wurde als unzulässig zurückgewiesen. Der Grund des Einspruchs vom 1. FC Rot-Weiß Salem e.V. war ein vermeintlicher Heimrechtstausch zwischen den Mannschaften FC 08 Villingen II. und der DJK Villingen am 32. Spieltag der Landesliga Staffel III. Dieser soll der abstiegsgefährdeten DJK Villingen einen unsportlichen Vorteil im Kampf um den Klassenerhalt gegenüber dem FC Rot-Weiß Salem e.V. geliefert haben. Dieser Einspruch wurde am 01.06.2017 vom Verbandssportgericht als unzulässig verworfen. Nach der Rechts- und Verfahrensordnung des südbadischen Fußballverbandes § 15 Ziffer 1, können lediglich die an diesem Spiel beteiligten Vereine Einspruch gegen die Wertung eines vom Verband angesetzten Spiels erheben.

Des Weiteren handelt es sich bei der vom FC Rot-Weiß Salem e.V. als Heimrechtstausch bezeichnete Maßnahme vom zuständigen Staffelleiter Franz-Josef Grüninger, lediglich um eine Umbuchung der Spielstätte, da die vorgesehene Spielstätte durch die erste Mannschaft des FC 08 Villingen belegt war. Ein Heimrechtstausch war damit nicht verbunden. Dies belegen die im DFB.net vorgenommenen Änderungen im Hinblick auf die Ansetzung des Spieles, in welchen der FC 08 Villingen II. als erste Mannschaft und damit als Heimmannschaft eingetragen wurde.

Ein Heimvorteil, der bei örtlich auseinanderliegenden Spielstätten möglicherweise gegeben sein könnte, ist in der betrachtenden Konstellation nicht vorhanden. Durch die Verlegung der Spielstätte um wenige Meter dürfte kein die Mannschaften unterstützender Zuschauer mehr oder weniger den Weg zu dem Spiel gefunden haben.

Zusammenfassend kommt der Verbandsspielausschuss zu der Ansicht, dass durch die Verlegung der Spielstätte kein Heimvorteil mit spielentscheidender Auswirkung für die DJK Villingen entstanden sei und deshalb auch die von Salem angeregte Aufstockung der Landesliga III nicht aufgegriffen werde.
Aufrufe: 07.6.2017, 13:18 Uhr
PM SBFVAutor