2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Manu Rost (ganz links) wurde beim Saionstart in Rudolstadt rassistisch beleidigt.
Manu Rost (ganz links) wurde beim Saionstart in Rudolstadt rassistisch beleidigt. – Foto: Achim Freund

Urteil nach Rassismus-Vorfall

Nach den Rassismus-Vorwürfen zum Oberliga-Auftakt zwischen Einheit Rudolstadt und FC Rot-Weiß Erfurt ist jetzt das Urteil gesprochen.

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) verurteilte den Gastgebern vom FC Einheit Rudolstadt zu einer Geldstrafe. Zudem müssen die Rudolstädter die Verfahrenskosten tragen.

Am Montag ging das Urteil beim FC Einheit ein. Neben den 500 Euro Strafe kommen noch 100 Euro für die Kosten des Verfahrens obendrauf.

Am 15. August kam es im Rahmen des Oberliga-Auftakts zwischen FC Einheit Rudolstadt und dem FC Rot-Weiß Erfurt zu rassistischen Äußerungen gegen RWE-Trainer Manuel Rost von Zuschauern, die hinter der Wechselbank der Gäste standen. Die Identität der Täter wurde festgestellt, konnte allerdings nicht dem Lager der Hausherren zugeordnet werden. Während des Spiels reagierte der FCE prompt mit Stadiondurchsagen, was sich strafmildernd auswirkte. Auch das schnelle Handeln durch die Identifikation der Täter wurde vom NOFV positiv angerechnet. Dennoch stellte das Sportgericht in der Urteilsbegründung fest: "(Die) Rufe (waren) rassistisch und menschenverachtend und verstoßen in grober Weise gegen die Wertordnung des NOFV und einer demokratischen Gesellschaft“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der FC Einheit Rudolstadt kann noch Rechtsmittel dagegen einlegen.

Hier die ausführliche Mitteilung des FC Einheit Rudolstadt dazu...

FC Einheit muss für rassistische Beleidigungen von Zuschauern 500 Euro Strafe zahlen
Urteil nach Vorfall beim Oberliga FC Einheit – FC Rot-Weiß Erfurt am 15.08.20

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat das Urteil nach rassistischen Äußerungen von Zuschauern gegen den Co-Trainer des FC Rot-Weiß Erfurt beim Oberligaspiel der Rudolstädter gegen den Ex-Regionalligisten am 15.08.20 gefällt. Hier die wesentlichsten Passagen daraus:

Der Verein FC Einheit Rudolstadt wird wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß § 34 Nr. 1.und 3 i. V. m. § 36 der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV und wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß § 31 Nr. 1. c) in Verbindung mit § 2 Nr. 1. a) und § 36 der NOFV- Rechts- und Verfahrensordnung zu einer Geldstrafe in Höhe von 500,00 Euro verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein FC Einheit Rudolstadt e.V. .

Gründe: In der 1. Halbzeit des o. g. Meisterschaftsspiels kam es ca. 10 m hinter der Auswechselbank des FC Rot-Weiß Erfurt zu Äußerungen gegen den Co-Trainer der Erfurter Mannschaft Manuel Rost. Dieser wurde von einem Zuschauer mit den Worten: “Halt dein Maul, du Niggerfresse“ und „Nigger, halt die Schnauze“ beleidigt. Diese Feststellungen sind im Wesentlichen unstreitig. Sie beruhen auf dem Bericht der Co-Trainers des FC Rot-Weiß Erfurt Manuel Rost. In seiner Einlassung hat der FC Einheit Rudolstadt eingeräumt, dass es entsprechende diskriminierende Äußerungen gegen den Erfurter Co-Trainer Rost von Zuschauern gab. Täterermittlungen über Polizei/Staatsanwaltschaft laufen.

Die festgestellten Rufe gegen den Erfurter Co-Trainer Rost stellen unbestritten Verstöße gegen § 34 Nr. 3 i. V. mit Nr. 2 Absatz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV dar. Derartige Rufe sind rassistisch und menschenverachtend und verstoßen in grober Weise gegen die Wertordnung des NOFV und einer demokratischen Gesellschaft. Sie sind nach den Regularien des NOFV als unsportliches und diskriminierendes Verhalten zu sanktionieren.

Kommt es zu Vorfällen der genannten Art durch Anhänger des Vereins, so ist nach ständiger Rechtsprechung des NOFV-Sportgerichts der jeweilige Verein hierfür zumindest wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger § 2 Nr. 1. a) i. V. m. § 36 Nr. 2. der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV gemäß § 1 Nr. 4. i. V. m. § 9a Nr. 2. der DFB- Rechts- und Verfahrensordnung verantwortlich.

Die Haftung der Vereine für Fehlverhalten von ihnen zuzurechnenden Personen ist in den Statuten der Fußballverbände unmissverständlich und wirksam geregelt. Die verschuldensunabhängige Zurechnung von Fehlverhalten der Anhänger eines Vereins zum jeweiligen Verein wurde bereits mehrfach vom Internationalen Sport-Schiedsgericht (CAS), vom Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen und zuletzt auch vom BGH für rechtmäßig erklärt.

Bei der Strafzumessung war besonders zu Gunsten des FC Einheit Rudolstadt zu berücksichtigen, dass sofort eine entsprechende Stadiondurchsage veranlasst wurde und die Polizei die Identität der betreffenden Zuschauer festgestellt hat.
Bei vergleichender Betrachtung ähnlicher Vorfälle und unter Würdigung der Tatumstände und der Reaktion des Vereins erscheint es daher vertretbar,
von schärferen Sanktionen abzusehen. Dennoch ist angesichts der Schwere der rassistischen Beleidigungen eine Geldstrafe erforderlich und in Höhe von 500,00 € schuld- und tatangemessen.

Dabei sei klargestellt, dass diese Sanktion – als Minus zu Öffentlichkeits- und Wettbewerbsausschlüssen – ebenfalls schwerpunktmäßig präventive Zwecke hat und künftiges Zuschauerfehlverhalten ausschließen oder zumindest minimieren sollen. Die verhängte Geldstrafe soll dabei nach Möglichkeit im Wege des Regresses an den oder die eigentlichen Täter weitergegeben werden. Eine zivilrechtliche Ingressnahme der ermittelten Täter durch den Verein hat insbesondere auf andere Personen abschreckende (generalpräventive) Wirkung. Zudem ist auch davon auszugehen, dass die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme eines überführten Täters regelmäßig auch die Haftung weiterer, dem Verein zunächst gar nicht bekannter Mittäter zur Folge haben wird.

Dabei sei zudem darauf hingewiesen, dass im Fall einer nachträglichen Identifizierung und Benennung von Tätern an das Sportgericht binnen Jahresfrist eine Strafreduzierung erfolgen kann, vgl. § 13 Nr. 5 der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV.

Der FC Einheit kann unter Einzahlung einer Gebühr von 250 Euro Berufung einlegen.

Zur Erinnerung hier noch einmal die Stellungnahme des Vereins an das NOFV-Sportgericht: „Der FC Einheit Rudolstadt betont vorab ausdrücklich, dass er alle Formen des Rassismus auf das Schärfste verurteilt und sich davon klar distanziert. Rassismus hat bei uns keinen Platz. Deshalb gab es in all den Jahren weder in der Oberliga seit 2013/14 noch auf Landes - und Bezirksebene seit 1990/91 rassistische Vorfälle während eines Heimspiels des Vereins.

Zum konkreten Fall am 15.08.20 beim Oberligaspiel gegen den FC RW Erfurt ist darzustellen, dass in der Halbzeitpause zwei Personen auf den Sprecherturm kamen. Einer davon ist Abteilungsleiter Judo beim SV 1883 Schwarza, der andere war sein Schwiegersohn. Sie berichteten dem Stadionsprecher Hartmut Gerlach von rassistischen Beschimpfungen in Richtung Erfurts Co-Trainer Manuel Rost, wobei der Schwiegersohn wohl die Rufe gehört hat.

Daraufhin hat der Stadionsprecher über die Sprechanlage die Personen sofort aufgefordert, dies zu unterlassen und die Position des Vereins in Bezug auf Rassismus (siehe oben) sehr deutlich gemacht. Diese Ansage hat die Polizei, die zur Absicherung der Partie im Stadion war, gehört. Sie wurde mit den Zeugen in Kontakt gebracht und ist zu den betreffenden Personen, die einige Meter hinter der Trainerbank von RWE saßen, gegangen. Dort hat sie die Personalien der Personen festgestellt und bis zum Spielende in der Nähe der Rufer gestanden.

Nach Spielende fand eine Pressekonferenz statt, in der der Vereinssprecher noch einmal die Gäste um Entschuldigung für den Vorfall gebeten hat.

Offensichtlich hat der FC Rot-Weiß den Schiedsrichter während des Spiels und auch danach nicht über die Beschimpfungen ihres Co-Trainers informiert und auch der Assistent, der unmittelbar vor der Trainerbank mit fünf Metern Abstand an der Linie agiert, hat wahrscheinlich nichts gehört. Deshalb gibt es auch keine Aussagen im Spielformular.

Der Vereinssprecher hat nach dem Spiel auch mit Manuel Rost über den Vorfall gesprochen und um Entschuldigung gebeten. Der klang eigentlich sehr entspannt und wollte die Angelegenheit zu „hoch hängen“. Auch der vom NOFV nach Rudolstadt beorderte Sicherheitsbeauftragte hat uns auf den Vorfall im Anschluss an die Partie nicht angesprochen.

Nach dem Spiel hat uns die Polizei durch den stellvertretenden Einsatzleiter darüber informiert, dass man die Personalien festgestellt habe. Am Montag (31.08.20) erfuhr der Verein auf Nachfrage, dass die Kriminalpolizei Saalfeld-Rudolstadt die Untersuchungen an sich gezogen hat und wegen Volksverhetzung ermittelt. Deshalb wurden uns, da es sich um ein laufendes polizeiliches Verfahren handelt, auch keine Namen mitgeteilt.

Nur so viel wurde bekannt. Es sind Personen aus Rudolstadt und Saalfeld, die aber noch bei keinem Heimspiel im Stadion waren. Sie gehören mit Sicherheit nicht zur Fangruppierung des FC Einheit. Die hat ihren Platz in der Mitte der Tribüne, also gut 30 Metern weg von den Sitzplätzen der betreffenden Personen und ist seit Jahren bekannt dafür, dass sie den Verein unterstützt, aber niemals Schmähungen Richtung Gegner von sich gibt. Die betreffenden Personen waren den beiden Leitern des Fan-Clubs „Rumpelstilzchen“ auch nicht bekannt. Nichtsdestotrotz werden wir künftig noch genauer hinschauen, wer in das Stadion kommt und wir setzen weiter auf die Zivilcourage unserer Zuschauer. Dabei hat Markus Rost unseren Verein in seinem Schreiben ausdrücklich für das Verhalten am Spieltag gelobt.

Leider hat der Vorfall im Stadion, für den der FC Einheit absolut nichts kann, am Montag die Medien bewegt und das Oberligaspiel ist völlig in den Hintergrund getreten. Der Vereinssprecher hatte den ganzen Tag mit Anfragen zu tun und hat sich auch im MDR (Thüringen Journal) in einem Interview am 17.08.20 entsprechend geäußert.“

Der FC Einheit hat einen Antrag an die Staatsanwaltschaft Gera gestellt, um den oder die Namen der Täter zu erfahren. Die Behröde teilte danach unter anderem mit, dass die Ermittlungen noch laufen würden und wir nach Abschluss unaufgefordert informiert werden. Das ist bis jetzt (Stand: 24.11.20) nicht geschehen.

Aufrufe: 024.11.2020, 11:00 Uhr
FuPa / Einheit RudolstadtAutor