In der Sportrechtssache FC Huttenheim – FC Neibsheim, das am 26.11.2017 in der Kreisklasse A in der 79. Spielminute abgebrochen wurde, hat das Sportgericht 1 des Fußballkreises Bruchsal folgendes Urteil gefällt:
Weiter heißt es in der offiziellen Pressemitteilung des Fußballkreises Bruchsal:
"Nach Abwägung aller Stellungnahmen und Berichten ist das Sportgericht der Auffassung, dass der Trainer des FC Neibsheim den Spielabbruch herbeigeführt hat, in dem er seine Mannschaft nicht mehr am Spiel hat teilnehmen lassen. Daher ist der FC Neibsheim zu sanktionieren. Von einer weiteren Bestrafung des Trainers wurde abgesehen."