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Ligabericht

Spielabbruch: Urteil steht fest

Urteil des abgebrochenen Spiels FC Huttenheim gegen FC Neibsheim gefällt

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In der Sportrechtssache FC Huttenheim – FC Neibsheim, das am 26.11.2017 in der Kreisklasse A in der 79. Spielminute abgebrochen wurde, hat das Sportgericht 1 des Fußballkreises Bruchsal folgendes Urteil gefällt:

"Der FC Neibsheim wird wegen Verschulden eines Spielabbruches gem. § 36 StO zu einer Geldstrafe in Höhe von 300,00 € verurteilt. Das Spiel wird für den FC Neibsheim mit 0:3-Toren als verloren und für den Gegner als gewonnen gewertet."

Weiter heißt es in der offiziellen Pressemitteilung des Fußballkreises Bruchsal:

"Nach Abwägung aller Stellungnahmen und Berichten ist das Sportgericht der Auffassung, dass der Trainer des FC Neibsheim den Spielabbruch herbeigeführt hat, in dem er seine Mannschaft nicht mehr am Spiel hat teilnehmen lassen. Daher ist der FC Neibsheim zu sanktionieren. Von einer weiteren Bestrafung des Trainers wurde abgesehen."

Aufrufe: 07.12.2017, 16:45 Uhr
red./PMAutor