2024-04-25T14:35:39.956Z

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Foto: Noha Wedel
Foto: Noha Wedel

FuPa informiert: Zweitspielrecht für Studierende und Pendler

Die Städte Bielefeld und Paderborn leben von den vielen Studenten. Vereine aus Ostwestfalen können davon profitieren

Besonders für Studenten oder Pendler, die in einer anderen Stadt arbeiten bzw. studieren, kann ein Zweitspielrecht sehr attraktiv sein. Auch Vereine aus Bielefeld und Ostwestfalen können davon profitieren. Wir zeigen, wann ein Zweitspielrecht möglich ist.

Besonders in Bielefeld studieren rund 25.000 Leute allein an der Uni und auch Paderborn sind rund 20.000 Studenten eingeschrieben. Soweit sie Fußball spielen und nicht aus Ostwestfalen kommen, können diese Fußballer und Fußballerinnen ein Zweitspielrecht unter Beibehaltung der bisherigen Spielerlaubnis im Heimatverein beim Westdeutschen Fußballverband beantragen.

Folgende Bedingungen müssen eingehalten werden

Laut den WDFV-Statuten müssen bestimmte Voraussetzungen für ein Zweitspielrecht erfüllt werden. So darf die erste Herrenmannschaft des Zweitvereins maximal in der Kreisliga A spielen. Frauen können ein Zweitspielrecht für jede WDFV-Liga (bis einschließlich Frauen-Regionalliga) erhalten. Spieler und Spielerinnen erhalten ein Zweitspielrecht, wenn der Stammverein mindesten 100 Kilometer entfernt ist und Nachweisen können, dass er in der Nähe des Zweitvereins arbeitet/studiert und wohnt. Also in Höxter und Bielefeld spielen geht nicht.

Mit Einverständnis des Heimverein kann jeder Verein maximal zwei Spieler mit Zweitspielrecht aufnehmen, auch außerhalb der Wechselperioden. Der Stichtag ist beim WDFV der 31. März. Bis dahin muss für die laufende Spielzeit der Antrag gestellt werden oder eine Verlängerung des Zweitspielrechts erfolgen.

Am Wochenende nur ein Spiel möglich

Wer denkt, dass er freitags für den einen und sonntags für den anderen Verein auflaufen kann, denkt falsch. Pro Wochenende (Freitag bis Sonntag) darf ein Spieler nur für einen Verein spielen. Genauso bei Sperren, die gelten für beide Vereine.

Aufrufe: 027.11.2017, 15:45 Uhr
FuPaAutor