2024-04-24T13:20:38.835Z

Allgemeines

Hansa droht ein Teilausschluss der Zuschauer

Das Sportgericht des DFB ahndet sechs Vergehen Rostocker Anhänger

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Neuer Ärger für Fußball-Drittligist FC Hansa: Wegen insgesamt sechs Vorkommnissen der Rostocker Anhängerschaft in der vergangenen Saison 2016/17 wurde der Traditionsverein vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einem Zuschauer-Teilausschluss bei einer Liga-Heimpartie in der kommenden Spielzeit verurteilt. Bei welcher Begegnung dies umgesetzt wird, ist noch offen.

„Bei allem sollten aber natürlich auch Ursache und Wirkung nicht vergessen werden. Fakt ist, dass unabhängig vom Umfang der Strafe letztlich allein der Verein der Leidtragende ist und den Schaden hat. Dies sollte jeder – egal, wie er sein Fansein interpretiert – stets bedenken“, sagt FCH-Vorstandsboss Robert Marien. Denn bereits Anfang des Jahres gegen Jahn Regensburg blieben die Ränge im Ostseestadion leer. Der damalige finanzielle Schaden betrug mehr als 200.000 Euro.

Hintergrund der Strafe sind Fan-Vergehen während der Drittliga-Partien bei den Sportfreunden Lotte (11. März), beim FSV Zwickau (20. März), beim VfL Osnabrück (2. April), bei Mainz 05 II (9. April), bei Holstein Kiel (6. Mai) sowie am letzten Spieltag beim Chemnitzer FC (20. Mai). In Lotte sowie in Zwickau wurde von den Rostocker Anhängern Pyrotechnik eingesetzt, die Partie gegen den FSV musste sogar für gut drei Minuten unterbrochen werden. Zu den Fehltritten zählen unter anderem auch die Belagerung des Dachs einer Verkaufsstelle in Zwickau, Gewaltbereitschaft gegenüber Sicherheitskräften und Ordnern oder das Zerstören beziehungsweise Anzünden einiger Toilettenanlagen.

Allerdings wird die Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes bei Auswärtsspielen nicht einfach für die Rostocker: „Konkret geht es darum, dass der FC Hansa ein Konzept und Lösungen erarbeiten soll, wie die Beschädigung von Sanitäranlagen verhindert werden kann. Dies gestaltet sich insofern schwierig, weil wir als FCH in fremden Stadien natürlich kein Hausrecht besitzen“, gibt Marien zu bedenken.

Immer wieder ahndet das DFB-Sportgericht Vorfälle von Rostocker Anhängern – in der Saison 2015/16 wurde der Club wegen 14 Vorfällen zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt gut 50.000 Euro verurteilt.

Aufrufe: 014.7.2017, 10:00 Uhr
maboAutor