2024-05-02T16:12:49.858Z

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„Wenn das Schule macht, kann jede im Rückstand liegende Mannschaft einen Spielabbruch provozieren und ein Wiederholungsspiel erzwingen.“GW-Vizepräsident Fritz lachner
„Wenn das Schule macht, kann jede im Rückstand liegende Mannschaft einen Spielabbruch provozieren und ein Wiederholungsspiel erzwingen.“GW-Vizepräsident Fritz lachner

Gröbenzell kocht vor Wut über Sportgericht-Urteil

Das Nachholspiel findet statt

Andreas May hat heute einen undankbaren Job. Der Schiedsrichter des TSV Bruck-West leitet ab 19.30 Uhr in Gröbenzell ein C-Klassen-Spiel, das eigentlich schon entschieden war, dann aber vom Sportgericht annulliert und neu angesetzt wurde.

Sollte das Urteil in weiteren Instanzen bestätigt werden, könnte es ein Freibrief für Mauscheleien sein.

Vor drei Wochen hatte ein mittlerweile zurückgetretener Schiedsrichter aus Geiselbullach das C-Klassen-Spiel von Gröbenzells GW-Reserve gegen Breitbrunns zweite Mannschaft vier Minuten vor Schluss abgebrochen. Er fühlte sich von einem zuvor vom Platz gestellten Gästespieler bedroht. Zu diesem Zeitpunkt führte Gröbenzell uneinholbar mit 5:2.

Doch das Sportgericht der Zugspitz-Gruppe pochte bei seinem Urteil in erster Instanz auf eine Spielwiederholung. Die Gröbenzeller legten zwar Einspruch ein, der aber wurde am Dienstag vom oberbayerischen Bezirkssportgericht abgeschmettert. Weshalb es heute Abend um 19.30 Uhr auf dem grün-weißen Wildmoos-Geläuf zur Neuauflage kommt.

Doch damit ist die Affäre noch längst nicht ausgestanden. Denn sollten die Breitbrunner heute ihrer Favoritenrolle gerecht werden und gegen die Tabellenvorletzten drei Siegerpunkte einfahren, wären sie wieder zurück im Rennen um einen der beiden direkten Aufstiegsplätze zur B-Klasse. Für GW-Vizepräsident Fritz Lachner ein untragbarer Zustand: „Wenn das Schule macht, kann jede im Rückstand liegende Mannschaft einen Spielabbruch provozieren und eine Wiederholung erzwingen.“

Hinzu kommt: Die an der angeblichen Bedrohung unbeteiligten Gröbenzeller müssen jetzt auch noch 90 Euro Gebühr für ihren Protest bezahlen. Für Vizepräsident Fritz Lachner „ein schlechter Witz“. Der Einspruch wurde zwar als fristgerecht eingereicht, sei aber „nicht formgerecht“ gewesen. Lachner hätte die Berufung über ein „Zimbra“ genanntes, elektronisches Postfach einlegen müssen. Die vom Verein abgeschickte Mail sei aber von einem Privataccount abgesetzt und nicht eigenhändig unterschrieben worden. Weil der Verband „es scheinbar dringend nötig hat, uns kleine Vereine zu schröpfen“, will Lachner das Urteil keinesfalls akzeptieren und sich mit allen Mitteln dagegen wehren.

Gestern hat er nun seinen Einspruch wiederholt und neu eingereicht – diesmal via „Zimbra“. Und mit förmlicher Anrede: Statt „lieber Fritz“, wie er den vorsitzenden Sportrichter zunächst anschrieb, beschränkt sich der Vereinsfunktionär nun auf „sehr geehrter Herr“.

Mehr als fragwürdig war schon das Ersturteil mit der Neuansetzung einer vier Minuten vor Schluss abgebrochenen Partie (bei einem klaren Rückstand des vor Gericht begünstigten Vereins). Die Berufung in nächsthöherer Instanz muss nun allerdings gar als weltfremd und fußballfeindlich betrachtet werden. Die Paragrafenreiterei der Sportgerichte schreit zum Himmel. Dass der Gröbenzeller Einspruch formell nicht in Ordnung war und entsprechend gerügt wurde, kann noch mit einer Überdosis Instinktlosigkeit eines Ärmelschoner-Bürokraten erklärt werden. Doch den völlig schuldlos in die Affäre verwickelten Verein auch noch eine 90 Euro-Gebühr in Rechnung zu stellen, lässt schon daran zweifeln, ob die drei in dem Gremium vertretenen Fußballjuristen noch über einen gesunden Menschenverstand verfügen.

Es widerspricht jeder Logik, dass der Verein, der auf der klaren Verliererseite war und in dessen Reihen der für die Vorfälle verantwortliche Spieler gestanden hat, auch noch mit einer Wiederholung der Partie belohnt wird. Und damit nicht genug: Sollte Breitbrunns Reserve heute Abend gewinnen, wäre die Elf sogar wieder ein Aufstiegskandidat. Da muss doch selbst dem bayerischen Verbands- und deutschen Fußball-Vizepräsidenten, der sonst soooo stolz auf seine Amateurkicker ist, das Herz bluten. Wenn er denn tatsächlich mehr Sportler als Rechtsanwalt ist.

Im Klartext ist das Urteil ein Freibrief zur Unsportlichkeit. Denn künftig kann quasi jede von einer Niederlage bedrohte Mannschaft auch kurz vor dem Abpfiff noch einen Spielabbruch provozieren und im günstigsten Fall eine Wiederholung der Partie erzwingen. Das gilt allerdings nur für Hammelklassen-Kicker. Denn es ist ist schier unvorstellbar, dass ein Sportrichter in höheren Spielklassen oder gar im Profibereich so ein Urteil fällen würde. Man stelle sich nur vor: Bayern wäre noch nicht Meister und würde am Samstag gegen Schlusslicht Darmstadt 5:2 führen. Drei Minuten vor dem regulären Ende bricht der Schiri ab, weil die gefühlten Verlierer irgend einen Zirkus veranstaltet haben. Die Partie wird wiederholt, Bayern verspielt die Meisterschaft und Darmstadt schafft den Nichtabstieg. Fußball-Deutschland würde toben.

Text: Peter Loder

Aufrufe: 04.5.2017, 10:58 Uhr
Fürstenfeldbrucker Tagblatt - Peter LoderAutor