Beide Vereine hatten im Vorfeld Anträge mit ähnlichem Inhalt eingereicht. Darin ging es um die Änderung der Anzahl an einsetzbaren Spielern in Spielen mit Beteiligung einer 9er-Mannschaft. Markus Ackmann (BVO) und Hans-Uwe Desing (TuS) plädierten dafür, dass in solchen Begegnungen ein Team, das von vornherein nicht als 9er-Mannschaft gemeldet ist, dennoch in jedem Fall bis zu 15 Spieler einsetzen darf, selbst dann, wenn mit neun gegen neun gespielt würde.
Desing erläuterte, dass 9er-Mannschaften nur in der untersten Spielklasse vertreten seien und dort das Leistungsprinzip nicht im Vordergrund stünde, weswegen es wichtig sei, dass möglichst viele Spieler in den Begegnungen zum Einsatz kommen könnten. Das war in Spielen mit Beteiligung einer 9er-Mannschaft bislang nicht möglich, da dort auch die als reguläres 11er-Team gemeldete Mannschaft maximal 13 Spieler einsetzen durfte, wenn tatsächlich mit neun gegen neun gespielt wurde.
Ackmann pflichtete dem bei und verwies darauf, dass 11er-Mannschaften manchmal erst am Sportplatz erfahren hätten, dass sie nur mit neun Spielern antreten durften und somit bis zu zwei Kickern aus dem angereisten 15er-Kader ein Einsatz verwehrt blieb.
Bedenken gegen diese Regelung formulierte der Spielausschuss, der eine Beibehaltung der bisherigen Regelung für sinnvoll erachtete – doch die größere Überzeugungskraft hatten offensichtlich Ackmann und Desing, deren Anträge mit großer Mehrheit von der Versammlung durchgewunken wurden: Mit 216 zu 47 Stimmen stimmten die Delegierten für eine Änderung der Regelung. Kreisvorsitzender Bernd Kettmann versprach, dass die Ausschreibung schnellstmöglich angepasst werde.