2024-04-19T07:32:36.736Z

Ligabericht
In Babelsberg stand die Partie gegen Cottbus kurz vor dem Spielabbruch. F: Bock
In Babelsberg stand die Partie gegen Cottbus kurz vor dem Spielabbruch. F: Bock

Geisterspiel bleibt Energie Cottbus erspart

Strafe des NOFV wird nach Berufungsverhandlung geändert

Vorsichtiges Aufatmen beim FC Energie Cottbus: Ein drohendes Geisterspiel vor leeren Rängen bleibt dem Regionalligisten vorerst erspart.

Das teilte der Verein am Freitag auf seiner Homepage mit. Demnach wurde am Donnerstagabend in einer mehrstündigen Verhandlung vor dem Verbandsgericht des Nordostdeutschen Fußballlverbandes (NOFV) die Berufung des FC Energie Cottbus behandelt. Für die Ausschreitungen und Randale bei den Auswärtsspielen in Bautzen, Leipzig, Meuselwitz sowie beim SV Babelsberg 03 wurde der FC Energie Cottbus in Summe zu 16.000 Euro Geldstrafe und einem Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt.

Dieses Strafmaß wurde nach Vereinsangaben geändert: "Nach mehrstündiger Verhandlung fällte das Verbandsgericht Urteile, bei denen dem FC Energie und seinen Fans ein Geisterspiel im Stadion der Freundschaft erspart bleiben wird. Dennoch sind die Urteile mit finanziellen Aufwendungen, Sanktionen und Auflagen versehen", heißt es in der Mitteilung des FCE. Das genaue Strafmaß wird erst in der kommenden Woche veröffentlicht, wenn auch das schriftliche Urteil vorliegt.

Energie-Präsident Michael Wahlich zeigte sich nach der Verkündung des ersten NOFV-Urteils geschockt über die Höhe des Strafmaßes: "Die Strafe ist für unseren Verein eine absolute Katastrophe. Wir haben ja mit vielem gerechnet, aber mit diesem Urteil ohne Sinn, ohne Unterstützung in unserem Bestreben gegen Störer und vor allem mit der Generalaburteilung unserer gesamten Anhängerschaft war nicht zu rechnen. Wir haben alles, wirklich alles in unserer Macht stehende getan, um solche Dinge zu verhindern." Nach intensiver Beratung von Präsidium und Verwaltungsrat hatte der Verein sich anschließend dazu entschieden, gegen die Urteile in Berufung zu gehen. Der Gang auch bis vor ein Zivilgericht wurde hierbei nicht ausgeschlossen.

Aufrufe: 021.7.2017, 13:04 Uhr
bocAutor