2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

Oddset-Pokal: Verbandsgericht hat entschieden!

Norderstedts Einspruch abgewiesen - Niendorf im Achtelfinale!

Verlinkte Inhalte

Eine Woche nachdem das Sportgericht des Hamburger Fußballverbands dem Protest des Niendorfer TSV Recht gab, wurde nun am Mittwoch Abend die Berufung des FC Eintracht Norderstedt vor dem Verbandsgericht verhandelt.

Die Ausgangslage:

Der Norderstedter Philipp Koch sah im Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nord gegen Weiche Flensburg (1:2) die Rote Karte und wirkte drei Tage später im Oddset-Pokalspiel beim Niendorfer TSV (6:4 n.E.) mit. Deshalb legte der unterlegene Oberligist Protest ein. Diesem wurde am heutigen Abend vor dem Sportgericht stattgegeben. Im Paragraphen 15, Absatz 1 und Absatz 4 der Spielordnung des NFV heißt es, "dass der Spieler solange gesperrt ist, bis die Rechtsinstanz ein Urteil gefällt hat. Dies gelte für Pflichtspiele. Und somit auch für den Landeswettbewerb "Oddset-Pokal."

Die Norderstedter, in Person von Vereinspräsident und Vater des Betroffenen Reenald Koch, argumentierten damit, dass ihm persönlich vom NFV Sportgerichts-Vorsitzendem mündlich mitgeteilt wurde, dass Philipp Koch für das Pokalspiel nicht gesperrt sei. Das Sportgericht verwies allerdings darauf, dass endgültige Urteil des NFV, in dem Koch für drei Spiele gesperrt wurde, erst am 05. Oktober gefällt wurde und mündliche Mitteilungen nicht rechtskräftig seien. Dementsprechend - so Urteilte das Sportgericht des HFV - war der Norderstedter am Tag des Spiels am 03. Oktober noch gesperrt. Dagegen legte EN nun Einspruch vor dem Verbandsgericht ein.


Verbandsgericht bestätigt das Urteil des Sportgerichts! Klage vor dem Landgericht?

Der Protest von Eintracht Norderstedt ist abgewiesen. Die Protestgebühr ist verfallen. Die Auskünfte des NFV waren falsch. Der Betreffende (Norderstedt) muss sich das Verschulden des Beraters (NFV) zuschulden lassen. Es liegt kein unvermeidbarer Rechtsirrtum vor. Norderstedt hat einen nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt. Somit ist das Urteil des Sportgerichtes des HFV bestätigt und der Niendorfer TSV trift im Achtelfinale vor heimischer Kulisse auf den Oberliga-Konkurrenten FC Türkiye!

Eintracht Norderstedt will nach dem Urteil nun die Rechtsmittel prüfen und möglicherweise aufgrund der falschen Informationen vom Sportgerichtsvorsitzenden des NFV, Uwe Dittmer (ist von Beruf Staatsanwalt in Bremen), vor dem Landgericht klagen.







Aufrufe: 018.10.2017, 17:23 Uhr
Seweryn MalykAutor