Sie müssen mit ihren Reserven ab 2017 in einer „Außer-Konkurrenz“-Staffel um die goldene Ananas kicken. Die ausführlichen Begründungen stützen sich auch auf den Verbandstag-Beschluss, demzufolge die Kreise Spielbetrieb und In-Konkurrenz-Thematik autark regeln „sollen“. Im Bemühen um ein auf Dauer geordnetes Spielgeschehen in Wiesbaden im Sinne der Mehrheit der Vereine wird bei den sechs Ablehnungen die Nachhaltigkeit beim Spielerbestand der Zweiten in Zweifel gezogen und auf Lücken bei der Nachwuchsförderung in den höchsten Altersklassen hingewiesen. Das sind höchst fragwürdige Differenzierungen. Mit dem Hinweis auf das Rechtsmittel der Beschwerde glaubt Fußballwart Dieter Elsenbast nun, den Vorgang auf Kreisebene abschließen zu können. HFV-Verantwortliche erachten dagegen Rechtsmittel auf Verbandsebene für legitim. Wo doch mit Blick auf die „Lex FSV Cappel“ – der Marburger Vorortverein hat über einen Beschluss des HFV-Präsidiums das Recht auf Teilnahme einer Zweiten erwirkt – ein elementares Grundrecht auf Teilnahme am offiziellen Spielbetrieb gilt. Fortsetzung gewiss.