2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
F: Rinke
F: Rinke

Einspruch abgelehnt

+++ Gießener Kreis-Sportgericht fällt Entscheidungen +++

Das Gießener Fußballkreissportgericht unter dem Vorsitz von Alexander Rother hat in der zurückliegenden Woche in drei Verfahren ein Urteil gefällt. Grund des ersten Falls war das SWG-Kreispokalspiel zwischen Schwarz-Weiß Gießen und dem TSV Klein-Linden Ende Juli. Der Schiedsrichter hatte in seinem Sonderbericht geschrieben, dass ein TSV-Spieler einen Gießener Akteur mit beiden Händen gewürgt haben soll, der dafür zunächst für zehn Spiele gesperrt wurde. Dagegen hatte Klein-Linden Widerspruch eingelegt. Das Gericht konnte nun kein Würgen, sondern ein Stoßen des TSV-Spielers nach gegnerischem Foul feststellen und wertete den Fall nun als Tätlichkeit nach Provokation. Die Sperre für den TSV-Akteur wurde auf fünf Spiele reduziert, Klein-Linden hat das Urteil bereits akzeptiert, womit es rechtskräftig ist.

Die anderen beiden Urteilen betrafen den FC Besa Gießen. Zum einen ging es um das A-Liga-Spiel des FC gegen Burkhardsfelden Mitte August, das die Sportfreunde mit 5:0 gewannen. Gegen diese Wertung legte Besa Einspruch ein, weil der Schiedsrichter einen Besa-Akteur festgehalten haben soll und Burkhardsfelden in der Folge das 2:0 erzielte. Anschließend gab der Unparteiische Frei- statt Anstoß. Dieser Regelverstoß bestätigte sich zwar, allerdings stellte sich in der mündlichen Verhandlung heraus, dass der Schiedsrichter den Spieler nicht festgehalten hatte, sondern es zu einem Foulspiel eines FC-Akteurs kam. Der folgende Freistoß wurde von Burkhardsfelden sehr schnell ausgeführt und führte zum Treffer. Auch die Diskriminierungsvorwürfe gegen den Schiedsrichter bestätigten sich nicht. Allerdings hat Besa noch Zeit gegen dieses Urteil Protest einzulegen. Gleiches gilt für die Wertung der Partie Kurdischer FC gegen Besa vom ersten Spieltag. Ursprünglich gewann Besa mit 3:0. Nun aber wurde die Wertung gedreht, sodass der KFC 3:0-Tore und drei Punkten erhält. Grund hier ist der Einsatz dreier nicht spielberechtigter FC-Spieler, die sich bis Spielende weder durch gültigen Spielerpass, noch durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen konnten.



Aufrufe: 01.9.2017, 23:09 Uhr
Tim Georg (Gießener Anzeiger)Autor